Damit es bei der Wohnungsübergabe nicht zum Streit kommt ließ hier 6 hilfreiche Tipps.

Wohnungsübergabe beim Auszug: Rechte & Pflichten als Mieter

Auf die Wohnungsübergabe nach deinem Auszug solltest du dich gut vorbereiten. Häufig ist der Hausherr mit dem Zustand der Wohnung nicht zufrieden und behält die Kaution teilweise oder sogar vollständig ein. Die Tipps helfen dir, deine Wohnungsübergabe optimal zu meistern.

Das erwartet dich in diesem Artikel:

Gut zu wissen: Schlägt der Vermieter einen Termin vor dem Ende Ihres Mietvertrags vor, etwa den 25. des Monats, musst du dienen nicht akzeptieren. Zum Auszug verpflichtet bist du erst an dem Tag, an dem dein Mietvertrag endet, um 24 Uhr.

Nach dem Auszug ist es notwendig, die Wohnung deinem Vermieter zu übergeben.

Bei einer ordnungsgemäßen Kündigung hast du drei Monate Zeit, dich darauf vorzubereiten. Kündigst du kurzfristig, bleiben dir oft nur wenige Tage für die Vorbereitung und zudem musst du einen Nachmieter suchen, bevor du deinen Umzug von Berlin nach Bremen durchführen kannst.

Die Wohnungsübergabe ist bei Mietern äußerst unbeliebt. Das ist kein Wunder, denn nicht selten kommt es nach dem Auszug mit dem Wohnungsinhaber zum Streit. Im schlimmsten Fall landen beide ehemaligen Vertragspartner sogar vor Gericht.

Dabei geht es fast immer um Geld. Ist der Vermieter mit dem Zustand der Wohnung nicht zufrieden, behält er einen Teil oder sogar die volle Kaution zurück.

Tipp 1: Informiere dich über die notwendigen Arbeiten vor der Wohnungsübergabe

Der Mietvertrag regelt, in welchem Zustand die Räume übergeben werden müssen. Oft sind diese Angaben allgemein und helfen nicht wirklich weiter. Wenn du dir nicht sicher bist, was deine Aufgaben genau sind, sprich zunächst mit dem Besitzer.

Vereinbare am besten eine sogenannte Vorabnahme.

Du machst mit dem Hauseigentümer kurz vor oder nach dem Auszug einen Termin aus, bevor du mit den Renovierungsarbeiten beginnst. Jetzt hat dein Vermieter Gelegenheit, die Wohnung zu begutachten und dir genau zu sagen, in welchem Zustand er seine Räume haben möchte.

Möglicherweise musst du beim Auszug ein Möbelstück entfernen, von dem du dachtest, dass es beim Einzug schon vorhanden war. Falls weder du noch dein Vermieter für bestimmte Einrichtungsgegenstände Verwendung haben, kannst du die Möbel spenden.

Viele Mieter bringen kurz nach dem Einzug Veränderungen an und vergessen sie. Diese müssen rückgängig gemacht werden. Zwar ist die Vorabbesichtigung lästig, sie kann dir jedoch viel Ärger ersparen.

Immer wieder kommt es vor, dass die endgültige Abnahme sehr spät geschieht und der Nachmieter schon am nächsten Tag einziehen möchte. Verlangt nun der Hausbesitzer umfangreiche Nachbesserungen, kann dieser Termin eventuell nicht eingehalten werden.

In diesem Fall bist du schadenersatzpflichtig, wenn der neue Mieter die Wohnung nicht rechtzeitig beziehen kann und deshalb die Miete kürzt.

Falls du nur kurze Zeit in den Räumen gelebt hast, ist nicht immer eine Renovierung nach dem Auszug notwendig.

Nach dem Gespräch mit deinem Vermieter erweitere deine Umzugscheckliste entsprechend.Vor dem Auszug: Den passenden Termin für die Übergabe wählen

 

Tipp 2: Mit der Renovierung rechtzeitig beginnen

Um den Stress vor der Wohnungsübergabe gering zu halten, beginne möglichst frühzeitig mit der Renovierung.

Die meisten Mietverträge sehen vor, dass du die Räume bei der Wohnungsübergabe in dem Zustand deines Einzugs übergibst. Das bedeutet für dich Wände streichen und eventuell Löcher mit Spachtelmasse unkenntlich machen.

Bist du unerfahren in Renovierungsarbeiten, lasse die Arbeit besser von einem Fachmann durchführen. Im Internet inserieren viele Handwerker, welche dir gerne bei der Arbeit nach dem Auszug helfen. Auch eine Umzugsfirma in der Nähe bietet oft diesen Service an.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass du den Vermieter bittest, diese Arbeiten für dich gegen entsprechende Bezahlung zu übernehmen.

Das hat den Vorteil, dass die Renovierung so durchgeführt wird, wie es der Besitzer wünscht und es bei der Wohnungsübergabe keine Probleme gibt.

Nicht in jedem Fall ist eine Renovierung notwendig. Einige Mietverträge sehen das nicht vor.

Außerdem ist diese Arbeit nur notwendig, wenn sich Abnutzungserscheinungen feststellen lassen. In diesem Fall übergibst du die Wohnung nach dem Auszug besenrein.

Tipp 3: Melde Schäden deiner Haftpflichtversicherung

Viele Vermieter verlangen eine Haftpflichtversicherung von ihren Mietern. Diese ist sinnvoll, denn sie deckt Schäden an der “Mietsache” ab.

Damit ist das fest verbaute Inventar gemeint. Wurde die Dusche von dir beschädigt, meldest du das bei der Haftpflichtversicherung. Schäden an Böden, Waschbecken und Tapeten zahlt ebenfalls die Versicherung.

Einrichtungsgegenstände wie das Bett oder ein frei stehender Schrank gehören nicht zur Mietsache und werden von der Haftpflichtversicherung nicht übernommen.

Diese musst du vor der Wohnungsübergabe selbst bezahlen.

Eine Schadensmeldung an deine Versicherung solltest du lange vor dem Auszug erledigen. Es dauert oft einige Wochen, bis das Geld überwiesen wird.

Bei kleineren Schäden erfolgt normalerweise keine Überprüfung durch einen Sachverständigen der Versicherung.

Ist der Schaden jedoch größer, kann es sein, dass sich ein Gutachter die Mietsache ansieht.

Tipp 4: Versorgungsdienste ändern und Nebenkosten klären

Meist zahlst du neben deiner Miete noch Nebenkosten. Beim Mieterwechsel ist nicht immer klar, wie hoch die Zählerstände waren. Um das zu vermeiden, lies kurz vor dem Auszug die aktuellen Werte ab und notiere sie.

Erledige das zusammen mit einem Zeugen, damit es hinterher zu keinen Problemen kommt.

Der Hausherr ist laut Gesetz nicht verpflichtet, dir bei der Wohnungsübergabe in der Mitte der Abrechnungsperiode eine Zwischenabrechnung zu erstellen.

Das Ablesen der Zählerstände von Heizenergie, Wasser und Strom hilft dem Vermieter eine korrekte Abrechnung zu erstellen und spart dir Geld. Am besten ist es, du machst zur Sicherheit von den Zählerständen ein Foto.

Das Internet zahlt der Mieter normalerweise selbst. Bietet dein Dienstleister nach dem Auszug den Service in deinem neuen Wohnviertel oder in deiner neuen Stadt an, ändert sich nichts. Der Vertrag wird nach der Wohnungsübergabe weitergeführt.

Andernfalls hast du ein Sonderkündigungsrecht Internet. Schau in deinen Vertragsunterlagen nach, in welcher Form du die Kündigung ausschreiben musst.

Tipp 5: Wohnungsübergabe nur mit Protokoll und Zeugen

Beim Einzug hast du zusammen mit deinem Vermieter ein Übergabeprotokoll erstellt.

Das ist auch beim Auszug wichtig. Es gibt entsprechende Vordrucke. Verlass dich besser nicht auf den Hausherrn, sondern nimm einen Vordruck mit zur Wohnungsübergabe.

Zunächst vermerkst du auf dem Protokoll die anwesenden Personen. Danach folgen Angaben zum Zustand der Wohnung.

Sind die Räume bei der Wohnungsübergabe ohne Mängel, kann der Vermieter nachträglich keine Schadenersatzansprüche geltend machen, falls das Protokoll von beiden Vertragsparteien unterschrieben wurde. Das ist nur möglich, wenn Schäden festgestellt wurden und diese auch im Protokoll stehen.

Die Schlüssel gibst du vollständig zurück. Hast du während deiner Mietzeit Schlüssel nachgemacht, sind diese ebenfalls abzugeben.

Auch aktuelle Zählerstände gehören ins Protokoll. Wichtig ist, dass beide Parteien unterschreiben. Nur so hat das Dokument als Beweismittel einen Wert. Zusätzlich ist die Unterschrift eines Zeugen sinnvoll.

Die Wohnungsübergabe solltest du niemals allein, sondern immer mit mindestens einem Zeugen durchführen. Wähle einen Bekannten oder Freund, der nicht mit dir zusammen die Räume bewohnt hat und mit dem du nicht verwandt bist.

Das ist vor allem dann zu empfehlen, wenn du Schwierigkeiten erwartest. Weigert sich dein Vermieter das Protokoll zu unterschreiben, hat das Dokument vor Gericht nach dem Auszug keine Beweiskraft.

In diesem Fall sagt der Zeuge vor Gericht aus und bestätigt deine Angaben.

Liegt kein rechtsgültiges Übergabeprotokoll vor, sind Bilder vom Zustand der Wohnung beim Auszug wichtig.

Fotografiere deshalb Fliesen, Armaturen im Bad, Fensterrahmen und falls vorhanden die Einbauküche. Dadurch erhält der Richter einen guten Eindruck vom Zustand des Objekts.

Wohnungsübergabe beim Auszug

Tipp 6: Erwarte nach dem Auszug nicht sofort die Kaution

Ist die Wohnungsübergabe vorbei, hat der Vermieter nach deinem Auszug bis zu sechs Monaten Zeit, dir deine Kaution zu überweisen.

Du erhältst den Betrag zusammen mit den angefallenen Zinsen auf dein Konto überwiesen.

Dieser Zeitraum wurde bewusst so lange gewählt, denn oft werden Schäden erst nach einiger Zeit entdeckt. Sind noch offene Forderungen vorhanden, zieht der Vermieter diese von der Kaution ab.

Bei einer ausstehenden Nebenkostenabrechnung darf er sogar länger als ein halbes Jahr mit der Überweisung warten.

Du solltest also die Kaution nicht in deine Budgetplanung für den Umzug mit einbeziehen. Somit bezahlst du die Bürgschaft für die neue Wohnung zunächst selbst. Die Sicherheitsleistung für deine alte Unterkunft steht dir meist nicht zur Verfügung.

Ansprüche des Vermieters an dich wegen der Verschlechterung der Mietsache verjähren nach einem halben Jahr. Mit der Wohnungsübergabe beginnt die Verjährungsfrist.

Andere Ansprüche verjähren erst nach drei Jahren. Hier beginnt die Frist erst am Ende des Jahres, in dem die Ansprüche entstanden sind.

Fazit: Die Räume ohne Stress übergeben

Die genannten sechs Tipps sind dir eine gute Hilfe bei der Wohnungsübergabe. Der Auszug aus den alten Räumen wird durch eine professionelle Umzugshilfe erleichtert.

Über unseren Service findest du innerhalb kurzer Zeit Fachleute, die dir gerne beim Umzug behilflich sind. Sie helfen auch bei der Renovierung der alten Wohnung, sodass die Wohnungsübergabe kein Problem ist und du die vollständige Kaution zurückbekommst.

Solltest du gute Ideen für die Gestaltung des Einzugs benötigen, suche im Internet nach Sprüche zum Einzug 22 Sprüche.

Dort findest du garantiert interessante und lustige Lebensweisheiten, mit denen du deine Partnerin oder deinen Partner an der Wohnungstür überraschen kannst.