Spannende Fakten zum Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Sonderkündigungsrecht

Sonderkündigungsrecht Internet – Diese Rechte hast du wenn ein Umzug ansteht, hast du das Recht auf eine so genannte Sonderkündigung, sofern die Internet-Verbindung deines Anbieters an der neuen Adresse nicht oder in einem nur eingeschränkten Maße verfügbar ist. So will der Gesetzgeber den Verbraucher schützen.

Das erwartet Dich in diesem Artikel:

Aber auch die Internetdienstleister haben das Recht auf ihrer Seite. Das und mehr solltest du unbedingt beachten, wenn du auf dein Recht zur Sonderkündigung bei Umzug bestehst:

Im Telekommunikationsgesetz, Paragraf 46, Absatz 8, ist seit 2012 eine Berechtigung auf Sonderkündigung verankert. Dementsprechend hast du als Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf vorzeitige Auflösung des bestehenden Internetvertrages, wenn du den Wohnort wechselst.

Privat- und Gewerbekunden gleichermaßen haben in dem Zusammenhang die Möglichkeit, zu prüfen, ob der bisherige Anbieter überhaupt am neuen Wohnort Internet bereitstellt.

Das Recht auf Sonderkündigung greift darüber hinaus auch, wenn an der neuen Büro- oder Wohnadresse kein oder nur ein leistungsschwacher bzw. langsamer Internetanschluss offeriert wird.

Ist das der Fall, hast du die Option, mit einer Frist von drei Monaten deinen Vertrag beim bestehenden Anbieter aufzukündigen.

Diesbezüglich ist folglich das Recht auf deiner Seite, und die Vertragspartei kann dir keine “Steine in den Weg legen“. Aber es gibt etwas, das du außerdem wissen solltest.

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Spannende Fakten zum Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Das sagt der Gesetzgeber sonst noch

Diese Aspekte des Sonderkündigungsrechts müssen sogar in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Internetanbieters aufgeführt sein.

Werden sie hingegen in den AGBs ausgeschlossen, heißt das nicht, dass du als Verbraucher weiterhin zahlen musst.

Lasse dich also nicht verunsichern.

Sofern sich nämlich der Dienstleister weigert, seinen Kunden die Option des Sonderkündigungsrechts einzuräumen – aus welchen Gründen auch immer, so ist eine solche Vorgehensweise mit Blick auf den Paragrafen 47b des Telekommunikationsgesetzes nichtig.

Hier genießt du demnach den vollen Schutz des Gesetzgebers.

Anders sieht es hingegen aus, wenn an deinem neuen Büro- oder Wohnort ein gleichbleibendes Leistungsangebot des Internetanbieters gewährleistet ist.

Unter diesen Umständen besteht kein Recht auf eine Kündigung des bestehenden Vertrages. Die Umstellung der Internetgegebenheiten am neuen Wohnort darf aber trotzdem nicht mit einer Verlängerung der Vertragslaufzeit durch den Anbieter einhergehen.

Der Dienstleister hat daher unter keinen Umständen die Berechtigung, den Vertrag auszuweiten. Vielmehr läuft der bestehende Vertrag genau so weiter, als wäre kein Umzug erfolgt.

Ein Sonderkündigungsrecht bei gleichbleibenden Leistungen ist ebenfalls nicht möglich, wenn:

  • Wenn du einen günstigeren Anbieter am neuen Wohnort gefunden hast. Selbst dann nicht, wenn du aus Unwissenheit schon vor dem Umzugstermin einen neuen Vertrag mit einem anderen Internetdienstleister abgeschlossen hast. Folglich müsstest du fortan für zwei Verträge die Kosten tragen, bis die Laufzeit des älteren Vertrags beendet ist.
  • Bevor du in die Wohnung deines Partners ziehst und es dort bereits einen Internetanschluss gibt.
  • Möglicherweise du in eine Wohngemeinschaft gezogen. Gibt es dort einen Internetanschluss, den du ebenfalls nutzen kannst, erlischt dein Vertrag mit Blick auf das Sonderkündigungsrecht nicht.
  • Höchstwahrscheinlich bist du mit dem Service des bisherigen Anbieters unzufrieden. Sicherlich gibt es Anbieter, die ihren Kunden aus Kulanz das Recht auf eine Sonderkündigung einräumen. Verpflichtet sind die Unternehmen dazu jedoch nicht.

Tipp: Sofern deinem Internetanbieter Kosten entstehen, weil du deinen Wohnort wechselst, so ist er berechtigt, dir diese in Rechnung zu stellen. Fakt aber ist ebenso, dass die Höhe dieser Gebühren die finanziellen Aufwendungen für einen Neuanschluss in keinem Fall übersteigen dürfen.

Du hast die Option, die entsprechenden Kosten an einen möglichen Nachmieter weiterzugeben. Natürlich nur dann, wenn er deinen Vertrag übernimmt.

Es empfiehlt sich daher schon aus Gründen der Kostenersparnis, einen Nachmieter suchen. Davon profitierst du und auch dein bisheriger Vermieter.

Die Vorgaben der Anbieter beachten

Wichtig ist, dass du deinen Internetanbieter so früh wie möglich über den geplanten Wohnortwechsel informierst. Einige Unternehmen setzen diesbezüglich voraus, dass eine Vorlaufzeit von vier bis sechs Wochen zu beachten ist.

Die entsprechende Informationsweitergabe kann bequem per Email oder über das Kontaktformular auf der Online-Präsenz der Internetanbieter erfolgen. Diesbezüglich wird es den Verbrauchern erfahrungsgemäß recht leicht gemacht.

Tipp von uns: Es gibt Anbieter, bei denen das Recht auf eine Sonderkündigung erst zum Termin des Umzugs in Kraft tritt. Verbraucher sind daher in dieser Hinsicht nicht in der Pflicht, ihren Anbieter mit Blick auf eine geltende Kündigungsfrist in Kenntnis zu setzen. Auch dann nicht, wenn es um deinen Zweitwohnsitz geht.

Mehr zum Recht der Sonderkündigung

Vor 2012 war in Bezug auf die Sonderkündigungsrecht noch vieles anders. Wenn am neuen Wohnort eine langsamere oder weniger leistungsfähigere Internetverbindung vorhanden war, konnten sich Verbraucher nicht ohne Weiteres auf eine Sonderkündigungsberechtigung berufen.

Statt dessen wurde vom Gesetzgeber vorausgesetzt, dass die Kosten für den bestehenden Vertrag bis zum Ende der Laufzeit auch weiterhin an den Anbieter gezahlt wurden. Uneingeschränkt. Monat für Monat. Und zwar selbst dann, wenn es an der neuen Meldeadresse nicht einmal einen Internetanschluss gab.

Ein seinerzeit gültiges Urteil besagte, dass es nicht das Verschulden des Internetdienstleisters sei, dass es vor Ort kein Internet gäbe. Im Mai 2012 änderte sich die diesbezüglich das Telekommunikationsgesetz, um die Verbraucher zu schützen.

Grundlegende Verpflichtungen der Internet-Anbieter

  • Verbraucher sollen die Möglichkeit haben, ihren Internet-, Telefon- oder Mobilfunkvertrag selbst nach einem Umzug uneingeschränkt fortführen bzw. nutzen zu können. Internetanbieter sind diesbezüglich in der Pflicht, ein entsprechendes Leistungs- und Serviceportfolio zu offerieren.
  • Internetdienstleister müssen ihre Leistungen an der neuen Meldeadresse ihres Kunden ebenso erbringen, wie es auch am alten Wohnort vertraglich vereinbart war. Ist das nicht möglich, weil es vor Ort eventuell keine adäquaten Leitungen gibt, tritt das Recht zu Gunsten des Verbrauchers in Kraft.
  • Wird mit Blick auf die Berechtigung der Sonderkündigung fristgerecht gekündigt, dürfen Internetdienstleister spätestens ab dem Tag des Umzugs keine weiteren Kosten in Rechnung stellen. Die allgemeine Kündigungsfrist, an die sich Verbraucher halten müssen, beträgt drei Monate zum Ende des jeweiligen Kalendermonats.
  • Nachdem der Kunde dem Internetanbieter die Umzugspläne mitgeteilt und sich erkundigt hat, ob eine Mitnahme des Internet- bzw. Telefonanschlusses denkbar ist, darf das Unternehmen nicht länger als drei Wochen mit einer Rückantwort warten.

So kannst du kündigen:

Falls die Internetfirma, an die du bisher noch vertraglich gebunden bist, den bestehenden Vertrag am neuen Wohnort nicht weiter erfüllen kann, weil beispielsweise das Leistungsvolumen unterschritten wird, darfst du kündigen.

Dabei ist es unerheblich, ob du privater oder gewerblicher Kunde des Unternehmens bist. Wenn du dich von dem Dienstleister trennen willst, kannst du kündigen, indem du wie folgt vorgehst:

Am besten, du erstellst ein kurzes Anschreiben, dem dein Kündigungswunsch zu entnehmen ist. Du verschickst den Brief per Einwurf-Einschreiben auf dem Postwege.

Der Beleg ist dabei im Falle einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung das “Beweisstück“, das anzeigt, dass du rechtzeitig bzw. fristgemäß gehandelt hast. Darüber hinaus solltest du aber noch einen Schritt weitergehen.

Verschicke das Kündigungsschreiben in Kopie gleichzeitig über deinen Kunden-Account als Anlage per Email an den Vertragspartner.

Alternativ ist es denkbar, dass du – je nach Internetfirma – auf online zur Verfügung stehende Formulare oder Downloads zurückgreifen kannst.

Wende dich im Zweifel lieber telefonisch an den Support, wenn du auf Nummer sicher gehen willst. Grundsätzlich greift das Recht auf eine Sonderkündigung zum Tag des Umzugs, sofern die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind.

Beachte: Falls du bereits sechs Monate vor dem geplanten Umzugstermin kündigst, bist du dennoch in der Pflicht, noch bis zu drei Monate nach dem Verlassen der alten Wohnung die Kosten für den Anschluss zu übernehmen.

Selbst dann, wenn die vertraglichen Leistungen gar nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Hier hat der Gesetzgeber einen so genannten Interessenausgleich zwischen Verbraucher und Anbieter im Fokus. Internetdienstleister sollen diesbezüglich also einen Ausgleich für ihre Aufwendungen bekommen.

So gehst du auf Nummer sicher

Für den Fall, dass von einer Sonderkündigung Gebrauch gemacht werden kann, ist das Versenden der Kündigung auf dem Postwege grundsätzlich die zuverlässigste Methode.

Auch bei Gericht hat diese Vorgehensweise die beste Beweiskraft. Wähle jedoch nicht die klassische Brief-Variante, sondern übermittle deinen Kündigungswunsch per Einschreiben mit Rückschein.

So kannst du mit der erhaltenen Eingangsbescheinigung nachweisen, dass das Schreiben im Unternehmen angekommen ist. Selbst dann, wenn die Gegenpartei behauptet, man habe keine entsprechende Benachrichtigung erhalten.

Fakt ist grundsätzlich, dass du gut daran tust, dich vor dem Umzugstermin bei der Internet-Firma rückzuversichern, ob tatsächlich ein Kündigungsrecht besteht. Im Idealfall fragst du etwa drei Monate im Voraus nach.

Um alles “in sicheren Fahrwassern” zu halten, ist es darüber hinaus sinnvoll, auch den neuen Dienstleister über das persönliche Aufkündigen des bisher bestehenden Internetnutzungsvertrages zu informieren. Allerdings nur dann, wenn dieser selbst auch einen Kündigungsservice anbietet.

Die meisten Unternehmen der Branche unterstützen ihre neuen Kunden bei den entsprechenden Formalitäten.

Getreu dem Leitspruch: “Kommunikation ist alles“, kannst du auf diese Weise unnötigen Verwirrungen oder überflüssigen Rückfragen schon im Vorfeld aus dem Weg gehen.

Was ist bei Umzügen ins Ausland zu beachten?

Wenn du bei ein Internationale Umzug ins Ausland von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchtest, genügt ein einfaches Schreiben oftmals nicht.

Vielmehr verlangen die meisten Unternehmen die Vorlage einer Meldebescheinigung. Auch ist es erforderlich, weitere Nachweise über den geplanten Wohnortwechsel einzureichen, wie zum Beispiel den Kaufvertrag des Hauses oder einen Mietvertrag.

Nicht fehlen sollte darüber hinaus auch ein Visum oder eine vergleichbare Bestätigung. Je nach Land können die entsprechenden Dokumente bei den Konsulaten oder im Bürgerbüro deines neuen Wohnortes beantragt werden.

Beachte allerdings, dass das Prozedere mitunter sehr zeitaufwendig sein kann. Kontaktiere die zuständigen Behörden im Ausland daher mindestens drei bis vier Monate vor dem geplanten Wohnortswechsel.

Dann bleibt genügend Zeit, um alle relevanten Dokumente für die Vertragskündigung bei der alten Internetfirma einzureichen und die damit verbundenen Rückbestätigungen zu erhalten. Denn auch für den Versand dieser Unterlagen nimmt man sich in vielen Internet-Firmen gerne viel Zeit.

So helfen wir dir

Bei allen Fragen rund um die rechtlichen Gegebenheiten mit Blick auf Umzüge findest du auf unsern Umzugsratgeber alle wichtigen Antworten. Klicke dafür einfach auf die entsprechenden Seiten und wende dich bei Bedarf gerne an unser freundliches Supportteam.

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