Fitnessstudio kündigen wegen Umzug – Das sind deine Rechte!

Fitnessstudio kündigen Umzug

Grundsätzlich räumen Fitnessstudios kein Sonderkündigungsrecht ein. Mit einer Ausnahme: Es steht ausdrücklich in den AGB. Die hast du sicherlich sorgfältig gelesen. Allerdings akzeptieren einige Anbieter die außerordentliche Kündigung, wenn sie an deinem neuen Wohnort keine Filiale unterhalten.

Beziehungsweise wenn du eine eventuell in der Nähe befindliche Filiale (Nachbarort oder dergleichen) einfach nicht erreichen kannst (keine öffentliche Verkehrsanbindung). Die Vertragsauflösung aus Kulanzgründen ist immer möglich!

Das erwartet dich in diesem Artikel:

Wir verraten dir alles, was du zum Thema Vertrag kündigen wissen solltest, und packen sogar noch ein paar Tipps und Tricks dazu, wie du aus dem Vertrag mit dem Fitnessstudio bei einem Umzug herauskommst. Suchst du noch weitere gute Tipps zum Thema Umzüge bist du mit unser Umzugsratgeber gut aufgehoben.

Gesetzliche Vorgaben bestimmen die Kündigungsfrist

Dein Vertrag mit dem Fitnessstudio hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr oder zwei Jahren. Das ist so üblich. Die Kündigungsfrist liegt bei derartigen Verträgen bei drei Monaten.

Und diese Frist solltest du auch einhalten, sonst verlängert sich der Vertrag stillschweigend automatisch. Selbst wenn dir das bei einem Umzug ungelegen kommt, entspricht dieses Vorgehen den gesetzlichen Vorgaben. Nachlesen kannst du das unter Paragraph 309 Nr. 9 b im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Kannst du den Vertrag im Fitnessstudio beim Umzug kündigen

Bei einem Umzug stellt dich diese Praxis natürlich vor Probleme, wenn du nicht gerade zum Zeitpunkt dieser Dreimonatsfrist umziehst.

Möglicherweise zahlst du deine Beiträge für das Fitnessstudio noch über einige Monate, weil du den Vertrag erst dann beenden kannst.

Es ist immer ärgerlich, die Gebühren noch für mehrere Monate zu entrichten. Eine Sonderkündigung könnte da eine Ausweg sein.

Was ist mit dem Sonderkündigungsrecht?

Das Sonderkündigungsrecht ist ebenfalls im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Du findest unter Paragraph 314 Abs. 1, dass dieses Recht nur bei einem wichtigen Grund besteht. Ist ein Wohnungswechsel so ein wichtiger Grund?

Wörtlich steht da:

“Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.” (Auszug aus dem BGB).

Was genau nun ein wichtiger Grund ist, wird nicht deutlich gesagt. Natürlich besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn du schwanger bist oder aus Krankheitsgründen das Studioangebot nicht mehr nutzen kannst.

Aber die meisten Studios gehören einer Kette an und unterhalten Filialen in zahlreichen Städten und sogar kleineren Ortschaften deutschlandweit.

Befindet sich am neuen Wohnort eine Filiale, brauchst du den Vertrag nicht zu beenden. Lass den Vertrag weiterlaufen und nutze das Studioangebot in der Filiale am Wohnort.

Du teilst deiner Filiale allerdings mit, dass du deinen Wohnort wechselst. Gegebenenfalls muss der Vertrag auf die andere Niederlassung übertragen werden. Kosten sind für dich damit in der Regel nicht verbunden.

Was sagen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen?

Du hast für deine Mitgliedschaft einen Vertrag abgeschlossen. Was steht da zum Thema Kündigung? Wenn der Fall “Umzug ” im Vertrag nicht explizit erwähnt ist, findest du vielleicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) des Fitnessstudios Informationen.

Da ist oft festgelegt, dass du unter bestimmten Bedingungen bei einem Wohnungswechsel außerordentlich aus dem Vertrag entlassen werden kannst.

Eine solche Bedingung kann sein, dass die Kette, zu der dein Studio gehört, am neuen Wohnort keine Filiale unterhält oder diese Filiale nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist.

Und dass du eben auch von deinem Zweitwohnsitz aus (so vorhanden) keine Niederlassung erreichen kannst oder es einfach keine in der Nähe gibt. Tatsächlich haben die großen Anbieter deutliche Regelungen:

  • McFit erlaubt dir bei Umzug eine Sonderkündigung mit einer Frist von vier Wochen zum nächsten Monatsende, falls am neuen Wohnort kein Studio von McFit vorhanden ist. Du musst eine Ab- oder Anmeldebestätigung der Gemeinde vorlegen.
  • FitX erlaubt dir die außerordentliche Kündigung bei Wohnungswechsel, wenn am neuen Wohnort keine Filiale im Umkreis von 20 Kilometern vorhanden ist. Du musst eine Bescheinigung des Einwohnermeldeamts vorlegen. Die Kündigung wird zum Ende des Folgemonats gültig.
  • Clever fit: Eine Sonderkündigung bei Wohnortwechsel wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Easyfitness: Easyfitness schließt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Sonderkündigung aus.
  • Kieser Training: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Internet nicht verfügbar, denn die obliegen der jeweiligen Filiale der Schweizer Kette. Einfach fragen, ob du bei einem Wohnortwechsel außer der Reihe kündigen kannst!
  • Fitness First: Das Unternehmen beruft sich auf die gesetzlichen Vorlagen, was eine Sonderkündigung ausschließt. 
  • Injoy: Das Franchise-Unternehmen verfolgt keine einheitliche Linie in Fragen Kündigung bei Umzug. Jede Filiale hat eigene Regeln.
  • Pfitzenmeier: Eine außerordentliche Kündigung bei Umzug ist nicht vorgesehen.
  • Mrs. Sporty: Zwischen den einzelnen Niederlassungen von Mrs. Sporty variieren die AGB wie auch die Handhabung der Sonderkündigung stark. Frag einfach mal bei deinem Fitnessstudio nach.

Unterschiedliche Urteile aus der Rechtsprechung

Natürlich gab es in der Vergangenheit bereits öfters den Fall, dass ein Mitglied den Wohnort wechselt und aus diesem Grund die Kündigungsfrist nicht einhalten kann. Das wurde bisweilen vor Gericht geklärt, sodass Urteile aus der Vergangenheit zur Orientierung vorliegen. Leider sehen wir auch da keine einheitliche Linie.

Das OLG (Oberlandesgericht) Frankfurt entschied am 05.12.1994 unter Az. 6 U 164/93, dass der Kunde den Fitnessstudiovertrag außerordentlich beenden darf, weil er seine Filiale nur noch mit einem großen Aufwand erreichen konnte. Der Aufwand wurde als nicht gerechtfertigt angesehen, sodass der Kunde aus dem Vertrag entlassen wurde.

Am 16.12.2008 erhielt die Kundin eines Studios vom Amtsgericht München hinsichtlich ihrer Kündigung Recht, weil ihr Mann berufsbedingt umzog und sie mitzog. Das ist unter Az. 212 C 15699/08 nachlesbar.

Vom Amtsgericht Bremen dagegen wissen wir unter Az. 10 C 47/14 vom 16.10.2014, dass die Kündigung eines Kunden, der aus beruflichen Gründen umzog, nicht akzeptiert wurde.

Da sich da wirklich keine verbindliche Lösung abzeichnet, hat sich 2016 der Bundesgerichtshof mit der Frage befasst. Das Grundsatzurteil ist unter Az. XII ZR 62/15 festgehalten.

Die Klage wurde von einem Zeitsoldat aus Hannover eingereicht, der seinen langfristigen Vertrag aufgrund der Versetzung in eine andere Stadt beenden wollte.

Die Klage wurde abgewiesen, denn ein Wohnungswechsel liegt laut Bundesgerichtshof immer im Einflussbereich des Kunden, der darüber hinaus auch noch einen langfristigen Vertrag abschließt, um die monatlichen Gebühren möglichst niedrig zu halten. Das Risiko wurde als zumutbar definiert.

Manchmal zieht das Fitnessstudio um

Was ist, wenn nicht du umziehst? Was, wenn das Fitnessstudio den Standort wechselt? Tatsächlich darfst du dann laut einem Urteil des Amtsgerichts Brandenburg aus dem Jahr 2015 (Az. 34 C 5/15) eine fristlose Kündigung aussprechen, die auch Bestand hat.

Denn es liegt natürlich nicht in deinem Einflussbereich, wenn das Fitnessstudio den Standort wechselt. Kannst du den neuen Standort nicht mehr so einfach erreichen, aus welchen Gründen auch immer, ist die außerordentliche Kündigung gerechtfertigt.

Viele Studios sind kulant

Wir wissen nun: Die außerordentliche Kündigung bei Wohnortwechsel ist nur rechtens, wenn das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich so vorgesehen ist.

Was tust du aber, wenn im Vertrag deines Fitnessstudios so etwas nicht vorgesehen ist? Dann kannst du auf die Kulanz des Studiobetreibers hoffen.

Du schreibst in diesem Fall nicht einfach nur eine Kündigung, sondern schilderst deine Situation in allen Konsequenzen. Dann fragst du, welche Möglichkeiten du hast.

Möglicherweise wird einer Bitte um vorzeitige Auflösung des Vertrags stattgegeben. Die Studios sind allerdings nicht dazu verpflichtet. Du bist tatsächlich auf den guten Willen angewiesen.

In vielen Fällen wirst du natürlich aus dem Vertrag entlassen, denn kein Betreiber will eine schlechte Bewertung von dir bekommen. Läuft dein Vertrag schon über viele Jahre, stehen deine Chancen sogar sehr gut.

Wird deine Bitte abgelehnt, wirst du den Vertrag bis zum nächsten regulären Kündigungstermin weiter zahlen müssen. Denk daran, das Kündigungsdatum nicht zu verpassen! Das schreibst du dir bei der Kündigung der Wohnung (PDF) gleich mit auf.

Mitgliedschaft auf eine andere Person übertragen statt Kündigung

Manchmal hast du die Möglichkeit, deinen Mitgliedsvertrag auf eine andere Person zu übertragen. Das kannst du mit einer Mietwohnung vergleichen: Suchst du selbst einen Nachmieter oder eine Nachmieterin, entlässt dich der Vermieter oder die Vermieterin gegebenenfalls auch ohne Einhaltung der üblichen Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag. Allerdings schließen einige Fitnessstudios die Übertragung des Vertrags auf eine andere Person in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich aus.

Du solltest diesen Trick also nicht einfach anwenden, sondern dich vorher schlau machen. Denn überträgst du deine Mitgliedschaft, gibts Zugangscodes oder dergleichen einfach weiter, machst du dich unter Umständen strafbar.

So kündigst du korrekt!

Damit deine Kündigung akzeptiert wird, sollte sie korrekt verfasst sein. Eine WhatsApp-Nachricht “Ab heute Schluss!” reicht definitiv nicht aus.

Ein formloses Schreiben an den Studiobetreiber tut es dagegen schon. Du darfst das sogar als E-Mail versenden. Nenne den Grund für deine Kündigung und füge ein offizielles Dokument als Beleg bei. Eine Kopie der Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt am neuen Wohnort sollte ausreichen.

Denke daran, dass du eine Bestätigung erstens des Erhalts und zweitens der Auflösung des Vertrags benötigst! Denn nur so hast du eine schriftliche Handhabe, wenn das Fitnessstudio fälschlicherweise weiter Gebühren von deinem Konto abbucht.

Checkliste: Das gehört in die Kündigung

Die Kündigung muss einige Angaben zwingend enthalten, damit sie überhaupt gültig ist.

Dazu gehören:

  • dein vollständiger Name
  • deine aktuelle Anschrift
  • der vollständige Name des Empfängers
  • deine Mitgliedsnummer oder die Vertragsnummer
  • eine Begründung für die Vertragsauflösung
  • eventuell der Nachweis für die Begründung (Kopie der Meldebescheinigung)
  • die Bitte um eine Empfangsbestätigung und eine Kündigungsbestätigung
  • der Widerruf der Einzugsermächtigung
  • Ort und Datum
  • deine Unterschrift
Die richtige Adresse: Studio oder Hauptsitz?

Wohin schickst du dieses Schreiben nun? Die meisten Studios sind nicht frei, sondern Franchise-Unternehmen.

Das bedeutet: Du kündigst nicht in der Zentrale des Unternehmens, sondern direkt vor Ort bei deinem Fitnessstudio. Das ist auch bei einem Umzug so. Du bringst dein Kündigungsschreiben bei Umzug also einfach bei deiner Filiale vorbei und gibst sie nach der Kündigung ab.

Lass dir sofort von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin eine schriftliche Empfangsbestätigung ausstellen!

Kündigung fitnessstudio Umzug (PDF)

Besonders wichtig ist, dass dein Schreiben die Mitgliedsnummer enthält und du von Hand unterschrieben hast. Sonst kann kein Vertrag deinem Schreiben zugeordnet werden.

Bei den großen Ketten mit Filialen im ganzen Land findest du die Anschrift des Hauptsitzes in deinem Vertrag.

Ist der nicht zur Hand, beispielsweise weil du ihn schon mit den anderen Dokumenten für den Umzug verpackt hast, findest du die Anschriften auch im Internet. In vielen Fällen darfst du per Fax oder E-Mail kündigen.

Setz die Kündigung für das Fitnessstudio am Besten auf die Umzugscheckliste! Das sind deine Möglichkeiten:

  • McFit: per Post, per E-Mail oder Fax.
  • FitX: per Post, im Mitgliederbereich online oder per E-Mail
  • Clever Fit: per Post
  • Easyfitness: Bring dein Schreiben einfach in der Filiale vorbei, in der du trainierst.
  • Kieser Training: Dein Kündigungsschreiben wird in deiner Filiale entgegen genommen.
  • Fitness First: per Post oder per E-Mail
  • Injoy: du kündigst direkt in der Filiale
  • Pfitzenmeier: per Post
  • Mrs. Sporty: gib dein Kündigungsschreiben in der Filiale ab