Du bist pflegebedürftig, musst in eine behindertengerechte Wohnung umziehen? Jetzt Zuschuss von der Krankenkasse erhalten.

zuschuss für Umzug von Krankenkasse

Zuschuss für Umzug von Krankenkasse so schön es ist, in vertrauter Umgebung zu leben: Wenn wir älter, unbeweglicher oder krank werden, entspricht das vertraute Zuhause möglicherweise nicht mehr unseren Bedürfnissen und Anforderungen.

Dieser Ratgeber gibt dir nützliche Tipps und hilft dir den Antrag bei der Krankenkasse zu erhalten und somit bis zu 4000 € zu erhalten. Wir informieren dich darüber, an welche Bedingungen sich der Zuschuss für einen Umzug von der Krankenkasse knüpft. Außerdem haben wir alle wichtigen Details zusammengestellt, die du in deinem Antrag auf Beitragszuschuss erläutern musst.

Umzug in eine barrierefreie Wohnung – so beantragst Du einen Zuschuss

So schön es ist, in vertrauter Umgebung zu leben: Wenn wir älter, unbeweglicher oder krank werden, entspricht das vertraute Zuhause möglicherweise nicht mehr unseren Bedürfnissen und Anforderungen.

Gut, wenn sich die eigenen vier Wände den neuen Lebensumständen anpassen lassen. Ist das nicht der Fall – wenn zum Beispiel kein Lift ins Treppenhaus passt – bleibt oft nur der Wohnungswechsel.

Und der kann teuer werden. Glücklicherweise gibt es die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu bekommen und so einfach Günstig umziehen.

Der Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme

“Die Pflegekassen können (…) finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.

Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 4.000 Euro je Maßnahme nicht übersteigen”, heißt es im Sozialgesetzbuch, Elftes Buch, soziale Pflegeversicherung, Paragraf 40, Absatz 4.

Vom Zuschuss für den Umzug in eine barrierefreie Wohnung ist hier zunächst nichts zu lesen.

Tatsächlich aber fällt ein Wohnungswechsel in begründeten Fällen in die Rubrik “Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes”. Die Krankenkasse kann dafür Umzugskostenbeihilfe leisten. Im Folgenden geht es um Aspekte, die Du beachten musst, wenn Du umziehest und einen Beitragszuschuss erhalten willst. Auch Schwerbehinderte erhalten den Lies jetzt unsern Artikel Zuschuss Umzug schwerbehinderte.

Ist Dein geplanter Umzug zuschussfähig? Die Voraussetzungen

Dein Antrag auf einen Kostenzuschuss durch die Pflegekasse hat Aussicht auf Genehmigung, wenn folgende Kriterien auf Dich beziehungsweise auf den Wohnungswechsel zutreffen:

1) bist pflegebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuchs

Für die Chance auf Zuschuss brauchst Du einen offiziell zugewiesenen Pflegegrad. Dafür genügt Pflegestufe 1. Dem neuen Pflegestärkungsgesetz zufolge hast Du bereits bei “geringfügigen Beeinträchtigungen Deiner Selbständigkeit” Anspruch auf einen Zuschuss zu den Umzugskosten.

2) “Wohnumfeld” – also die neue Wohnung – muss einem der folgenden drei Ansprüche genügen:

  1. a) Die derzeitige Wohnsituation erlaubt keine häusliche Pflege. Das ändert sich mit dem Wohnungswechsel.

Beispiel: Du benötigst Unterstützung bei der täglichen Körperpflege. Das Badezimmer und/oder die Toilette bieten jedoch nicht genügend Platz für zwei Personen.

  1. b) Deine jetzige Wohnsituation macht häusliche Betreuung unverhältnismäßig schwierig. Die neue Wohnung wird die Arbeit der betreuenden Person erheblich erleichtern.

Beispiel: Lebst aktuell im dritten Stock. Die viele Stufen zu Deiner Wohnung kannst Du nicht mehr bewältigen. Die pflegende Person muss Dich die Treppe hinunter- und hinauftragen.

  1. c) Die neue Wohnung ist so gestaltet, dass Du Dein Leben künftig eigenständiger und selbstbestimmter führen kannst.

Beispiel: Im Moment kannst Du Dich nur unter großen Mühen in den eigenen vier Wänden bewegen. Das liegt an den engen Türrahmen, in denen Du mit Deiner Gehhilfe hängenbleibst. Im neuen Zuhause erwarten Dich ein geräumiger Flur und behindertengerecht breit gehaltene Türrahmen.

Gut zu wissen: Ein zuschussfähiger Wohnungswechsel wird häufig als “Seniorenumzug” bezeichnet. Eine Unterstützung durch die Pflegekasse hat jedoch nichts mit dem Alter zu tun: Es kommt einzig auf Deine Pflegebedürftigkeit und die zu erwartende Verbesserung Deiner Situation an.

Auch für einen geplanten Umzug mit behindertem Kind kannst Du Unterstützung bei der Pflegekasse beantragen.

 wohnumfeldverbessernde Maßnahmen für dein Umzug

Wie beantragst Du den Zuschuss für den Umzug bei der Krankenkasse?

Die Pflegeversicherungen sind den Krankenkassen angeschlossen. An diese, also zum Beispiel an AOK, Barmer, DAK, IKK, Postbeamtenkrankenkasse oder TK richtest Du Dein Anliegen.

Die Antragstellung selbst ist schnell erledigt. Im Normalfall findest Du den Antrag zum Download auf der Homepage der Krankenkasse oder direkt bei uns.

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Alternativ rufst Du dort an oder bittest schriftlich um die Zusendung des Formulars. In jedem Fall empfiehlt sich eine präzise Vorbereitung des Antrags.

Schließlich willst Du den Zuschuss möglichst schnell und ohne größeres Hin und Her zu erhalten. Auch ein formloses Antragsschreiben ist möglich. Mehr dazu weiter unten.

Grundsätzlich gilt: Je genauer Du die Umstände und Verbesserungen beschreibst, die einen Umzug zur besten Lösung machen, desto größer sind die Chancen auf Genehmigung. Die Pflegekasse wird sich jedoch nicht mit Deiner schriftlichen Darstellung begnügen.

Ein Prüfer wird Deine neue Wohnung in Augenschein nehmen und die Kostenübernahme gegebenenfalls empfehlen.

Die Vorbereitung des Antrags auf Umzugskostenbeihilfe

Am besten holst Du möglichst früh alle Informationen zum anstehenden Umzug ein.

Die Krankenkasse verlangt eine detaillierte Übersicht aller einzelnen Posten. Dazu gehören zum Beispiel ein Kostenvorschlag der Umzugsfirma beziehungsweise Angaben zur Entlohnung von Umzugshelfer.

Tipp: Gut möglich, dass Dir mehrere Umzugsunternehmen anbieten, den Antrag bei der Krankenkasse für Dich zu stellen. Dann wird alles optimal vorbereitet, und Du musst nur noch unterschreiben.

Und genau das machen wir für Dich komplett kostenlos, einfach jetzt das Umzugsformular ausfüllen und wir kümmern uns um den Rest.

Willst Du einen Antrag auf Umzugskosten und Renovierungskosten in der neuen Wohnung stellen? Fallen dort weitere Kosten für notwendige Umbauten an? Auch diese solltest Du durch Kostenvoranschläge nachweisen. 

Ganz wichtig: Sind zum Beispiel im neuen Badezimmer kleinere und größere Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds und zur Erleichterung der Pflege erforderlich? Dann stell die entsprechende Liste nicht selbst auf, sondern lass Dir von einem Sanitätshaus/Einrichtungshaus Deines Vertrauens helfen.

Bewegliche Hilfsmittel fallen nämlich nicht unter den Begriff “Wohnanpassung”. Tauchen etwa Kosten für spezielle Toilettensitze oder eine Einstiegshilfe für die Dusche in Deinem Schreiben auf, werden sie von der Krankenkasse gestrichen.

Die Folge: Du erhältst weniger Geld als geplant. Das heißt allerdings nicht, dass Du solche Pflegehilfsmittel aus eigener Tasche bezahlen muss. Du musst die entsprechenden Zuschüsse lediglich gesondert beantragen.

Welche Angaben benötigt die Pflegekasse zur Bearbeitung Deines Antrags?

Ob als Formular, formlos oder direkt online: Die folgenden Angaben muss Dein Antrag bei der Krankenkasse auf jeden Fall enthalten:

  • Vor- und Deinen Nachnamen (beziehungsweise den vollständigen Namen der Person, für die Du den Zuschuss beantragst),
  • Aktuelle, vollständige Anschrift,
  • Versichertennummer,
  • Kontoverbindung (oder – falls Du bereits alles organisiert hast – die der Firma/Firmen, die Du mit dem Umzug und eventuellen Umbauten betrauen möchtest),
  • eine genaue Beschreibung der geplanten Umbaumaßnahmen (falls in Deiner neuen Wohnung noch welche vorgenommen werden müssen)
  • die Gründe, die einen Wohnungswechsel erforderlich machen,
  • bereits eingeholte Kostenvoranschläge,
  • Angaben darüber, ob Du bereits zu einem früheren Zeitpunkt den einen oder anderen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten hast.

Tipp: Du willst den Zuschuss bei der Pflegeversicherung online beantragen? Einige Krankenkassen bieten ein interaktives Formular auf ihrer Website an. Dort kannst Du alle Dokumente hochladen und wirst Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.

Gut zu wissen: Du kannst den Antrag auch nachträglich stellen

Angenommen, Du bist in ein Haus mit rollstuhlgerechtem Aufzug und Tiefgarage umgezogen. Erst danach erfährst Du von der Möglichkeit, bei der Krankenkasse einen Zuschuss zu beantragen.

Hast Du die Möglichkeit verpasst, bis zu 4.000 Euro erstattet zu bekommen?

Keine Sorge – finanzielle Unterstützung steht Dir trotzdem zu – vorausgesetzt, Du hattest bereits vor dem Wohnungswechsel einen Pflegegrad.

Du musst lediglich nachweisen, dass die Alltagsbewältigung und/oder die Pflege in der alten Wohnung schwer bis unmöglich geworden waren.

Das gilt auch für bereits erfolgte Anpassungen des Wohnraums, zum Beispiel den Einbau einer behindertengerechten Badewanne.

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Eine Ablehnung durch die Krankenkasse ist nicht in Stein gemeißelt!

Erteilt die Pflegekasse keine Genehmigung für einen Zuschuss, muss sie Dir einen begründeten Bescheid zukommen lassen. Am besten legst Du so schnell wie möglich formlosen Widerspruch ein und holst Dir Hilfe.

Vielleicht können Dein behandelnder Arzt und die pflegende Person/der Pflegedienst die Dringlichkeit der Lage detailliert schildern? Juristischen Beistand zu Rate zu ziehen, um einen Widerspruch geltend zu machen, wäre auch eine Option.

Möglicherweise ruft Dein Widerspruch (den Du auch bei mehrfacher Ablehnung erneut einlegen kannst) ein umfangreicheres Procedere auf den Plan.

Unter Umständen schickt Deine Pflegeversicherung jemandem vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), um Deinen aktuellen Pflegegrad zu überprüfen.

Das kann zu einer neuen Einstufung führen. Vielleicht war der Krankenkasse nicht bekannt, dass sich das Ausmaß Deiner Pflegebedürftigkeit seit der letzten Sichtung erhöht hat?

Tipp: Lade eine Person Deines Vertrauens zum Prüftermin ein. Bestreite diesen wichtigen Termin nicht ohne Unterstützung – insbesondere dann nicht, wenn es um einen Check Deines eigenen Pflegegrads geht. Hilfreich ist es, wenn Dir zum Beispiel ein pflegender Angehöriger zur Seite steht, der mit Deinem Alltag und den besonderen Anforderungen im Rahmen der Pflege vertraut ist.

Der/die Pflegende zieht mit – gibt es Optionen zur Kostenübernahme?

Abschließend ein Hinweis für den Fall, dass die Person, die Dich bisher betreut hat oder künftig pflegen wird, mit in der neuen Wohnung leben wird: Bezieht die/der Betreffende Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung Umzugskosten Antrag können die Umzugskosten ebenfalls bezuschusst werden.

Allerdings nicht durch die Krankenkasse: Für den Zuschuss und für die Genehmigung zum Umzug musst Du jeweils einen gesonderten Umzugskosten-Jobcenter  zuständigen einreichen.