Übernimmt das Jobcenter Umzugskosten für Hartz-IV-Empfänger?

Umzugskosten Jobcenter

6 Tipps, damit das Jobcenter bei Hartz 4 deine Umzugskosten übernimmt

Umzugskosten Jobcenter wir helfen Menschen dabei, ihren Umzug zu organisieren. Daher wissen wir, dass Empfänger von Hartz 4 es oft schwer haben bei dem Thema.

Der Grund: Jobcenter und Arbeitsagentur übernehmen nicht in jedem Fall die Kosten für den Umzug. Wie du deine Chancen auf Übernahme der Umzugskosten verbesserst, verraten wir dir in diesem Beitrag.

Das erwartet Dich in diesem Artikel:

  1. Du brauchst eine Genehmigung
  1. Der Umzug muss notwendig sein
  1. Ziehe in eine angemessene Wohnung um
  2. Warte auf eine schriftliche Zusage
  3. Erwarte nicht zu viel Hilfe
  4. Verhalte dich gegenüber deinem Sachbearbeiter vorbildlich

Umzugskosten und das Jobcenter

Manche Empfänger von Arbeitslosengeld II möchten oder müssen umziehen. Da ein Umzug enorme Kosten verschlingt, stehen aber gerade sie vor einem Problem.

Wie sollen sie den Umzug finanzieren, wenn keine Ersparnisse vorhanden sind? Oder wenn die Hartz 4 Sätze nur für die elementaren Kosten des Alltags reichen stell einfach ein Antrag Umzug Jobcenter.

Der Sozialstaat in Form des Jobcenters greift manchmal unterstützend ein, sodass er die Umzugskosten trägt. Das ist aber nicht immer der Fall.

Wie du leichter eine Kostenübernahme durchsetzt, erfährst du in unseren sechs Tipps.

Du brauchst eine Genehmigung

Wer Arbeitslosengeld II bezieht, ist in vielen Fragen des Lebens von den Behörden abhängig. Das betrifft auch den Wechsel des Wohnortes.

Hier bestehen dennoch mehr Freiheiten, als viele vermuten. Du darfst jederzeit umziehen und dabei frei wählen, wo es hingeht. Die Arbeitsagentur bestimmt also nicht unbedingt, an welchem Ort du lebst.

Bist du jedoch davon abhängig, dass dein Sachbearbeiter die Übernahme der Kosten rund um den Wohnortwechsel bewilligt? In diesem Fall bleibt dir nichts anderes übrig, als dir den Umzug vorher genehmigen zu lassen.

Doch sobald du die Genehmigung hast, hilft dir die Behörde auch wirklich weiter. Es ist sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass sie das tun muss, zum Beispiel wenn der Umzug von Berlin nach Nürnberg ansteht.

Die gesetzliche Grundlage

Relevant ist § 22 SGB II:

“(6) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; Aufwendungen für eine Mietkaution und für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen können bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden.

Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.

Aufwendungen für eine Mietkaution und für Genossenschaftsanteile sollen als Darlehen erbracht werden.”

Daraus kannst du entnehmen, dass Jobcenter mit Zustimmung folgende Kosten übernehmen:

  • Kosten für Wohnungsbeschaffung (z. B. Inserate, Fahrtkosten)
  • Umzugskosten (z. B. Transportermiete, Spermüllgebühren)
  • Mietkaution (Darlehen)
  • Erwerb von Genossenschaftsanteilen (Darlehen)

Der Umzug muss notwendig sein

Grundsätzlich gilt, dass die Behörden die Kosten nur dann tragen, wenn der Wechsel des Wohnortes wirklich notwendig ist.

Doch was bedeutet “notwendig” überhaupt? Der aus Sicht des Jobcenters wohl beste Grund ist ein neuer Arbeitsplatz.

Ein Umzug ist angesagt, wenn du diesen von deiner jetzigen Wohnung aus nicht oder nur schlecht erreichst.

Es sind weitere Gründe denkbar. Meldet dein Vermieter Eigenbedarf an, bleibt dir nichts anderes übrig, als umzuziehen. Somit gilt auch die Kündigung durch den Eigentümer als nachvollziehbarer Grund für einen Umzug.

In diesem Fall kannst du ebenfalls mit Übernahme der Umzugskosten rechnen. Wichtig ist aber, dass die Kündigung rechtmäßig ist und du sie nicht selbst verschuldet hast.

Achtung: Ob wirklich eine Notwendigkeit für einen Umzug vorliegt, entscheidet immer das Jobcenter.

Möchtest du in eine andere Stadt ziehen, weil sie dir besser gefällt, kannst du vermutlich nicht mit Akzeptanz rechnen.

Viele Empfänger von ALG II berichten, dass sie trotz guter Gründe wie einem gesundheitsschädlichen Schimmelbefall nicht umziehen dürfen. Sie verlangen, dass der Vermieter den Mangel beseitigt, was aber leider nicht immer passiert.

Es ist ratsam, sich in solchen Fällen beraten zu lassen, zum Beispiel von einer Sozialberatung. Möglicherweise ist der Arbeitsagentur nicht klar, wie notwendig der Umzug wirklich für dich ist, sodass sich ein Widerspruch lohnt.

Es gibt viele mögliche Gründe, die anerkannt werden.

Warte auf eine schriftliche Zusage

Mögliche Gründe für Umzug und Übernahme der Umzugskosten

  • neuer Job erfordert Wohnortwechsel und somit beispielsweise einen Umzug von Berlin nach Bremen
  • Jobcenter fordert günstigere Miete
  • gravierende Wohnungsmängel
  • rechtmäßige Kündigung durch Vermieter
  • Wohnung ist unzumutbar (etwa aufgrund einer Erkrankung)
  • neue Lebensverhältnisse machen bisherige Wohnung zu groß oder zu klein (z. B. Geburt, Todesfall)

Wer aus beruflichen Gründen umziehen muss, braucht den richtigen Job.

Die Stelle muss unbefristet sein und ein tägliches Pendeln von mehr als 2,5 Stunden erfordern. Teilzeitstellen, Minijobs und Praktika werden nicht anerkannt.

Ziehe in eine angemessene Wohnung um

Beim Ausfüllen deines Antrags auf Sozialleistungen hast du dein Jobcenter bereits genau darüber informiert, wie groß deine aktuelle Wohnung ist.

Es weiß auch, wie viel Geld du monatlich an Miete bezahlst. Diese Fakten sind für deinen Sachbearbeiter außerordentlich wichtig und spielen auch bei einem Umzug wieder eine Rolle.

Achtung: Die Behörde legt Wert darauf, dass du beim Umzug in eine Wohnung umziehst, die in Größe und Mietkosten angemessen ist.

Möchtest du das Jobcenter von der Übernahme der Umzugskosten überzeugen, suche dir eine Wohnung, die sich im angemessenen Rahmen bewegt. Welche Größe und Kosten angemessen sind, ist ortsabhängig.

Mietwohnungen in München oder Hamburg sind in der Regel deutlich teurer als in einer niedersächsischen Kleinstadt oder einem brandenburgischen Dorf.

Es ist sinnvoll, wenn du dich vor deinem Antrag auf Kostenübernahme informierst, wie groß und teuer die Wohnung sein darf. Hier gilt, was das Jobcenter am zukünftigen Wohnort als angemessen definiert.

Um die Daten zu erhalten, kannst du dich telefonisch beraten lassen. Häufig veröffentlichen die Behörden diese Informationen auch auf ihren regionalen Websites.

Warte auf eine schriftliche Zusage

Verlasse dich nicht darauf, dass dein Sachbearbeiter von der Arbeitsagentur eine mündliche Zusage einhält. Was du brauchst, ist eine schriftliche Zusage. Nur in dieser Form ist sie wirklich stichhaltig.

Sagt das Jobcenter dir nur mündlich zu, kannst du das nicht beweisen.

Es spielt auch keine Rolle, ob die mündliche Zusage am Telefon oder bei einem Gespräch vor Ort erfolgt ist. Wenn dein Gegenüber dir verspricht, die Umzugskosten zu tragen, verlange eine schriftliche Bestätigung.

Erst, wenn du diese hast, solltest du alles weitere veranlassen.

Erwarte nicht zu viel Hilfe

Das Jobcenter kann dir zwar die Übernahme der Umzugskosten genehmigen, oft gibt es aber nur einen Zuschuss. Das heißt, dass du einen Teil der Kosten selbst übernehmen musst.

Da das manchmal mit Hartz 4 unmöglich ist, lohnt es sich unter Umständen, noch einmal nachzuverhandeln.

Dennoch solltest du darauf achten, dass der Umzug günstig ausfällt. Falls du gesund und unverletzt bist, musst du Kartons und Möbel selbst tragen.

Die Arbeit lässt sich also nicht an ein Umzugsunternehmen delegieren. Diese Option steht ALG II Empfängern nur in seltenen Fällen zu.

Tipp: Halte die Kosten gering, indem du Freunde oder Familienangehörige darum bittest, dir beim Umziehen zu helfen.

Verhalte dich gegenüber dem Jobcenter vorbildlich

Da dein Sachbearbeiter persönlich darüber entscheidet, ob das Jobcenter die Umzugskosten übernimmt oder nicht, lohnt es sich, sich vorbildlich zu verhalten. Ein sympathisches und freundliches Auftreten ist immer sinnvoll.

Doch wenn du zusätzliches Geld brauchst, verbesserst du deine Chancen mit diesem Verhalten deutlich.

Tipp: Sei grundsätzlich pünktlich und freundlich, wenn du einen Termin im Jobcenter hast.

Der Tipp gilt vor allem, wenn es um ein Gespräch über die Übernahme der Umzugskosten geht. Besonders vorteilhaft ist es, wenn du dich schon vorher stets positiv verhalten hast.

Du hast im Optimalfall alle Termine eingehalten und auch sonst einen guten Eindruck hinterlassen.

Umzugskosten und das Jobcenter

Fazit: Umzugskosten beim Jobcenter beantragen

Ein Umzug mit Hartz 4 ist nicht immer einfach.

Die Arbeitsagentur übernimmt nicht in jedem Fall die Umzugskosten. Mit unseren sechs Tipps machst du es dir aber definitiv leichter und verbesserst deine Chancen.

Dadurch bleiben die Umzugskosten gar nicht oder nur teilweise an dir hängen.

Du möchtest mehr über das Thema erfahren? Bei uns findest du weitere Beiträge zum Antrag für einen Umzug beim Jobcenter sowie Tipps, um Behörden die Adressänderung mitteilen.

Wir haben für dich außerdem eine Umzugscheckliste, einen Umzugsrechner und Informationen zur Beiladung beim Umzug.