Zweitwohnsitz: Das sollten Sie beachten

Zweitwohnsitz

Zweitwohnungssteuer und Zweitwohnsitz – Meldepflicht, Regeln der Umzug in eine Zweitwohnung bedeutet nicht nur die zeitweilige Trennung von den Liebsten, sondern auch höhere Kosten. Einen Teil davon kannst Du jedoch steuerlich absetzen. Außerdem musst Du Dich am Zweitwohnsitz anmelden, um Bußgeldforderungen zu entgehen.

Das erwartet Dich in diesem Artikel:

In Deutschland herrscht Meldepflicht

Da in Deutschland Meldepflicht besteht, musst Du Dich neben Deinem Hauptwohnsitz auch am Zweitwohnsitz melden.

Dabei ist nach dem Meldewesen vollkommen egal, ob es sich beim Zweitwohnsitz um eine Ferienimmobilie, eine Studentenwohnung oder eine Wohnung, die Du als Berufspendler nutzt, handelt.

Sobald Du neben Deinem Hauptwohnsitz ein zweites Domizil bewohnst, auch wenn es nur wenige Tage im Jahr sind, musst Du Dich anmelden. Dabei ist unerheblich, ob Du die Immobilie gemietet oder gekauft hast.

Frist für die Anmeldung einhalten

Die Frist für die Meldung der Nebenwohnung beträgt bundesweit zwei Wochen. Zuständig dafür ist das Einwohnermelde- oder Bürgeramt am Zweitwohnsitz. Wird diese Frist versäumt, kann Dir ein Bußgeld von bis zu mehreren Hundert Euro drohen.

Rechtzeitig einen Termin beim Bürgeramt buchen

Eine postalische Form der Meldung ist in Bayern und in einigen Städten möglich. Im größten Teil Deutschland muss die Anmeldung allerdings persönlich erfolgen.

Da jedoch die Termine in vielen Bürgerämtern oft bereits auf Wochen ausgebucht sind, ist wahrscheinlich, dass Du Deinen Termin für die Anmeldung bereits weit vor dem Umzug in die Nebenwohnung machen musst.

Die eigentliche Anmeldung findet jedoch erst statt, wenn Du in Dein zweites Domizil eingezogen bist, das Anmelden vor dem Datum auf dem Kauf- oder Mietvertrag ist nicht möglich.

Hast Du im Zuge der Vorbereitungen für den Umzug in die Nebenwohnung vergessen, einen Termin zu buchen, empfiehlt es sich, diesen zumindest innerhalb der ersten zwei Wochen zu buchen. Denn dieses Vorgehen ist für manche Bürgerämter ein Kulanzgrund.

Was musst Du für die Anmeldung mitbringen?

Damit bei der Anmeldung am Zweitwohnsitz auch alles klappt, achte darauf, dass Du alle notwendigen Dokumente mitbringst. Andernfalls musst Du Dich erneut um einen Termin bemühen, was angesichts der schwierigen Terminlage bei verschiedenen Bürgerämtern Zeit und Nerven kostet. Für die Anmeldung brauchst Du:

  • Ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Das ausgefüllte Meldeformular
  • Wohnungsgeberbestätigung (auch Vermieterbescheinigung genannt) bei Mietwohnungen
  • Selbsterklärung bei Wohneigentum

Das Anmeldeformular, die Vermieterbescheinigung sowie die Selbsterklärung bei Wohneigentum kannst Du Dir aus dem Internet herunterladen oder direkt bei uns . Die Vermieterbescheinigung legst Du am besten dem Vermieter bei der Unterzeichnung des Mietvertrages vor.

Was kostet die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes?

Die meisten Kommunen in Deutschland erheben für die Anmeldung in der Zweitwohnung keine Gebühren. In wenigen Städten musst Du jedoch einen Unkostenbeitrag von bis zu zwölf Euro bezahlen.

Die Zweitwohnsitzsteuer

Da die Steuer immer am Hauptwohnsitz gezahlt wird, bekommen die Gemeinden von Personen mit Nebenwohnsitz keine Steuern.

Allerdings profitieren auch diese Einwohner von kommunalen Dienstleistungen, wie zum Beispiel die Beseitigung von Straßenschäden oder die Stadtreinigung.

Um die Kosten dafür auszugleichen, erheben viele Gemeinden in Deutschland die sog. Zweitwohnsitzsteuer. Diese bezieht sich allerdings auf alle Nebenwohnungen, wenn sie dort erhoben wird.

Ob Du die Immobilie gemietet oder gekauft hast, ist für die Zweitwohnsitzsteuer unerheblich. Im Extremfall musst Du die Steuer auch bezahlen, wenn sich Dein Zweitwohnsitz in derselben Gemeinde wie die Hauptwohnung befindet.

Die Höhe der Zweitwohnsitzsteuer ist unterschiedlich, da sie die jeweilige Gemeinde festlegt.

Sie kann gestaffelt, wie zum Beispiel in Baden-Baden, oder nicht gestaffelt sein. Die Bemessungsgrundlage variiert ebenfalls von Gemeinde zu Gemeinde. Als Grundlage für die Festsetzung der Steuer kann.

  • Nettokaltmiete oder Jahresrohmiete oder
  • Wohnfläche der Miet- oder Eigentumswohnung dienen. 

Die Gemeinde kann aber auch weitere Parameter einbeziehen, wie zum Beispiel die Stärke der Außenwände. Wie hoch die Zweitwohnsitzsteuer in den deutschen Gemeinden tatsächlich ist, lässt sich aufgrund der unterschiedlichen Satzungen schwer sagen. In Tübingen beträgt sie beispielsweise fünf Prozent der Jahreskaltmiete.

In Konstanz liegt sie bei 25 Prozent der Jahreskaltmiete. In Berlin beträgt sie 15, in Bremen 10 und in Hamburg 8 Prozent.

Befreiung von der Zweitwohnsitzsteuer

So unterschiedlich wie die Höhe bzw. Ermittlung der Zweitwohnsitzsteuer sind auch die Regelungen zur Befreiung der Zweitwohnsitzsteuer, da auch diese die jeweilige Gemeinde festlegt.

So besteht in manchen Gemeinden die Möglichkeit, sich als Berufspendler von dieser Steuer befreien zu lassen.

Voraussetzung ist, dass Du verheiratet oder verpartnert bist und nicht dauerhaft von Deinem Partner / Deiner Partnerin getrennt lebst.

Für die Studierenden gelten oft ähnliche Bestimmungen. In jedem Fall empfiehlt es sich, dass Du Dich beim zuständigen Einwohnermelde- bzw. Bürgeramt informierst.

Zweitwohnungssteuer und Zweitwohnsitz - Meldepflicht, Regeln

Neben diesen Personengruppen sind außerdem von der Zweitwohnsitzsteuer befreit:

  • Personen unter 16 Jahren
  • Die Personen die in einer Gemeinschaftsunterkunft leben (z. B.: in einem Pflege- oder Altenheim)
  • Personen, die ein Zimmer in einem Beherbergungsbetrieb (wie zum Beispiel in einem Hotel) bewohnen
  • In Bayern bist Du von der Zweitwohnsitzsteuer befreit, wenn Deine Jahreseinkünfte 25.000 Euro nicht übersteigen.
  • Doppelte Haushaltsführung – Dein zweites Domizil von der Steuer absetzen

Zweit- oder Hauptwohnung: Wo liegt der Unterschied?

Nach dem Bundesmeldegesetz ist der Hauptwohnsitz an jenem Ort, an welchem Du Dich überwiegend aufhältst.

Deshalb sind im Umkehrschluss alle weiteren Wohnsitze Zweitwohnsitze, da Du Dich dort nicht überwiegend aufhältst.

Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel, wie zum Beispiel Berufspendler oder Studierende, die steuerlich relevant sein können.

Denn bei beiden Berufsgruppen liegt es auf der Hand, dass sie sich überwiegend am Zweitwohnsitz aufhalten.

Verheiratete / verpartnerte Arbeitnehmer

In der Regel sieht das Finanzamt den Lebensmittelpunkt von Verheirateten / Verpartnerten bei der Familie bzw. bei jenen Partner, der weiterhin am ursprünglichen Wohnsitz wohnt.

Du wohnst also von Montag bis Freitag in der Nebenwohnung am Arbeitsort und fährst an den Wochenenden sowie an Deinen freien Tagen zu Deinen Lieben.

Außerdem hast Du dort Deine meisten sozialen Kontakte und beteiligst Dich aktiv am Haushalt.

Unverheiratete / nicht verpartnerte Arbeitnehmer

Bist Du nicht verheiratet oder verpartnert, musst Du nachweisen, dass Dein Lebensmittelpunkt nicht der Nebenwohnsitz ist.

Für die Einschätzung Deines Lebensmittelpunktes zieht das Finanzamt folgende Kriterien heran:

  • Größe und Ausstattung der Zweitwohnung im Vergleich zur Hauptwohnung
  • Deine sozialen Bindungen (z. B.: Mitgliedschaft in Vereinen)

Studierende

Bei Studierenden ist die Feststellung von Haupt- und Nebenwohnsitz mit ähnlichen Schwierigkeiten verbunden wie bei unverheirateten bzw. nicht verpartnerten Personen.

Liegt der Studienort beispielsweise einige Hundert Kilometer vom elterlichen Heim entfernt und wohnst Du kostenlos bei Deinen Eltern, kann es schwer werden, dass das Finanzamt Deine Wohnung am Studienort als Nebenwohnsitz akzeptiert.

Welche Aufwendungen fallen in die doppelte Haushaltsführung

Hat das Finanzamt Deine Nebenwohnung als Zweitwohnsitz anerkannt, gibt es noch eine Hürde, die Du überwinden musst, nämlich die Entfernung zwischen Zweitwohnung und Arbeitsstätte. Denn die Zweitwohnung darf maximal halb so weit wie die Hauptwohnung von Deiner Arbeitsstelle entfernt sein.

Familienheimfahrten und Fahrtkosten

Familienheimfahrten, also die Fahrt von Dir zu Deiner Familie, kannst Du einmal pro Woche ansetzen.

Fährt Deine Familie zu Dir, kannst Du diese Kosten nur unter bestimmten Umständen geltend machen.

Die Höhe der Werbungskosten richtet sich dabei nach der Entfernung in Kilometern. Erfolgt die Familienheimfahrt per Flugzeug, kannst Du die tatsächlichen Kosten ansetzen.

Die Fahrten von Deiner Zweitwohnung zur Arbeit kannst Du als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abziehen. Sie gehören hier zu den Werbungskosten.

Übrigens, die Fahrtkosten, die durch den Wohnungswechsel zu Beginn und Ende der doppelten Haushaltsführung entstehen, kannst Du auch steuerlich absetzen. Sie werden wie Dienstfahrten behandelt.

Unterkunftskosten

Deine Miete am Arbeitsort kannst Du bis zu 1.000 Euro pro Monat von der Steuer absetzen. Bist Du Eigentümer der Wohnung kannst Du als Werbungskosten

Allerdings unterliegen die absetzbaren Aufwendungen einer Grenze. Diese orientiert sich an den Aufwendungen, die ein Mieter für eine vergleichbare Wohnung in puncto Lage, Größe und Ausstattung zahlen müsste.

Nach der laufenden BFH-Rechtsprechung sind auch die Kosten für Einrichtungsgegenstände als Werbungskosten abziehbar. Allerdings gilt dies nur für solche, die zur Führung eines geordneten Haushalts objektiv notwendig sind. Darunter versteht der Gesetzgeber beispielsweise ein Bett, Geschirr, einen Teppich, Stühle, einen Schrank oder einen Tisch.

Verpflegungsmehraufwendungen

Deinen Verpflegungsmehraufwand kannst Du nur für die ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abziehen. Die Höhe richtet sich nach dem Pauschale für Dienstreisen.

GEZ Zweitwohnsitz: neue Regelungen ab 1. Juni 2020

Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht basiert auf dem 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der am 1. Juni 2020 in Kraft getreten ist.

Den Hintergrund für diese Änderung bildet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018, indem das Gericht beanstandet hatte, dass für Nebenwohnungen der Rundfunkbeitrag auch bezahlt werden muss.

Die Befreiung gilt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, ab dem 18. Juli 2018. Deshalb solltest die Befreiung von der “GEZ” unbedingt auf Deine Umzugscheckliste setzen.

Um in den Genuss der Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu kommen, musst Du einen Antrag beim Beitragsservice stellen. Diesen kannst Du online ausfüllen und abschicken.

Hast Du keinen Internetzugang, schickt Dir der Beitragsservice den Antrag mit der Post zu. Antragsberechtigt sind Personen sowie deren Ehepartner / eingetragene Lebenspartner, wenn nachweislich der Rundfunkbeitrag für die Hauptwohnung bezahlt wird.

Damit der Beitragsservice Dein zweites Domizil auch als solches anerkennt, musst Du als Nachweis eine Meldebescheinigung einreichen. Aus dieser muss.

  • die Anmeldung des Erst- und Zweitwohnsitzes sowie
  • das jeweilige Einzugsdatum

hervorgehen.

Den Zweitwohnsitz wieder aufgeben

Kannst Du wieder ganz zu Deiner Familie ziehen, musst Du Dich für diesen Umzug ummelden, aber wo überall? Wie zu Beginn brauchst Du einen Termin beim Einwohnermeldeamt, damit Du Dich ordnungsgemäß abmelden kannst. Dazu brauchst Du die folgenden Dokumente:

  • Ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Den Meldeschein des Zweitwohnsitzes
  • Die Wohnungsgeberbestätigung (auch Vermieterbescheinigung genannt) bei Mietwohnungen
  • Die Selbsterklärung bei Wohneigentum

Damit die Wohnungsübergabe mit dem Vermieter problemlos verläuft, solltest Du Dir einen Putzplan machen, damit Du in keine zeitlichen Schwierigkeiten kommst.