Sparen und die Renovierungskosten von der Steuer absetzen

Renovierungskosten absetzen

Renovierungskosten absetzen abgewohnt oder Umzug – beim Renovieren von Haus und Wohnung beteiligt sich der Staat. Das Finanzamt erkennt die Handwerkerkosten, nicht aber den Farbtopf und den neuen Laminatboden als Werbungskosten an. Auch als Vermieter und Immobilienbesitzer kannst du Umbauten, Ausbauten und Renovierungen von der Steuer absetzen.

Das erwartet Sie in diesem Artikel:

Wir geben dir die besten Tipps auf unsern Umzugsratgeber, wie du beim Umzug deine Renovierungskosten mit der jährlichen Steuererklärung eintreibst und wo die Grenzen liegen.

Diese Renovierungskosten setzt du beim Umzug von der Steuer ab

Ermäßigungen deiner Steuerlast sieht der Staat für handwerkliche Tätigkeiten oder auch deine private Haushaltshilfe vor. Damit sind auch deine Renovierungs, Modernisierungs und Instandhaltungsarbeiten für die Mietwohnung und die selbst bewohnte oder vermietete Immobilie steuerlich absetzbar.

Allerdings kannst du nicht alles vom Finanzamt zurückfordern und nur die folgenden Leistungen schmälern dein zu versteuerndes Jahreseinkommen:

  • Maler und Tapezierarbeiten
  • Modernisierung der Heizung
  • Badrenovierung
  • Verlegen von neuem Fußboden
  • Türen und Fenster
  • Reparaturen an Dach und Fassade
  • Messungen und Prüfungen von Leitungen, Heizungen

Keine volle Rechnungsübernahme ,nur Handwerkerkosten zählen

Ansetzen kannst du nicht die Materialkosten, wie etwa die neuen Designer Badobjekte. Der Steuerabzug gilt jedoch für alle Dienstleistungen, die in den Renovierungskosten absetzen und enthalten sind, wie etwa.

  • Arbeitslohn der Handwerker
  • Fahrtkosten
  • Maschinenkosten, Verbrauchsmaterial

Nur der Arbeitslohn einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer ist abzugsfähig. Hat der Elektriker diesen nicht ausgewiesen, bitte ihn eine detaillierte Rechnung auszustellen.

Absetzbar ist der Bruttobetrag, also der Endbetrag der Rechnung, einschließlich der Umsatzsteuer. Allerdings unterstützt der Gesetzgeber keine Renovierungen in beliebiger Höhe.

Für das Absetzen von Handwerkerlohn gibt das Finanzamt Höchstbeträge vor.

Wichtig ist, dass dir eine Handwerkerrechnung zu den Renovierungskosten vorliegt und diese unbar bezahlt wurde. Dem Finanzamt ist nachzuweisen, dass der Rechnungsbetrag per Überweisung, Lastschrift oder Verrechnungsscheck gezahlt wurde.

Auch Paypal Zahlung ist eine Option. Hast du den Handwerker bar bezahlt und legst eine Rechnung vor, werden dir keine Kosten anerkannt.

So wirkt sich eine Steuerermäßigung auf die Renovierungskosten aus

Der Abzug der Kosten für eine Renovierung erfolgt in dem Jahr, in dem du deine Zahlung geleistet hast. Hat der Handwerker etwa im November 2020 deine Wohnung renoviert und du überweist die Rechnung erst im Januar 2021, trägst du den Handwerkerlohn einschließlich der Umsatzsteuer in das Steuerformular für das Jahr 2021 ein.

Tipp: Es kann sich durchaus lohnen, eine Rechnung noch im alten Jahr zu bezahlen und den Steuerabzug sofort in Anspruch zu nehmen.

Der richtige Betrag für die Steuererklärung

Der Höchstbetrag für den Abzug bei den Renovierungskosten beträgt 1.200 Euro oder 20 Prozent jährlich.

Vom Brutto-Rechnungsbetrag des Handwerkers kannst du also 20 Prozent steuerlich geltend machen. Der Höchstbetrag pro Jahr beträgt 1.200 Euro.

Selbst wenn du also für 10.000 € dein Eigenheim oder deine Wohnung renoviert, kannst du nur für 6.000 € den Höchstbetrag von 1.200 € (20 Prozent) absetzen. Für die übrigen 4.000 € erhältst du keinen Zuschuss vom Staat.

Beläuft sich deine Handwerkerrechnung auf 1.300 Euro kannst du 20 Prozent, also 260 € von der Steuer abziehen.

Tipp: Um dir bei hohen Renovierungskosten dennoch einen größtmöglichen Steuerabzug zu sichern, kannst du die Renovierungsarbeiten bzw. deren Zahlung auf zwei Jahre verteilen.

Zahlst du eine Rechnung im November und eine zweite im Januar, kannst du alle Renovierungs-, Umbau- oder Modernisierungskosten splitten, um das Maximum für die Steuerersparnis herauszuholen.

Die Zeile 73 die Renovierung in den Steuervordruck eintragen

Der Steuervordruck besteht aus einem Mantelbogen mit der vollen Anschrift und den markierten Anlagen. Zu den Anlagen gehören beispielsweise auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder die Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit.

Handwerkerkosten für die Renovierung werden in den Mantelbogen eingetragen.

In der Zeile 73 erfolgt der Eintrag der Renovierungskosten mit dem entsprechenden Anteil aus der Brutto Handwerkerrechnung. In unserem Beispiel also 260 € (für 1.300 Brutto Handwerkerrechnung) oder 1.200 € (bei einer Renovierung von 6.000 Euro).

Die Belege müssen nicht zusammen mit dem Steuerformular eingereicht werden; sie sind allerdings auf Nachfrage des Finanzamts vorzulegen. Es besteht eine Beleg Vorhaltepflicht, mit der die Behörde Unterlagen anfordern kann.

Sparen und die Renovierungskosten von der Steuer absetzen

Zeile 72 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung trägst du auch Reinigungsarbeiten, eine Haushaltshilfe und den Gärtner ein. Fällt nach der Umzugsrenovierung eine Grundreinigung an oder hast du deine Terrasse mit neuen Sträuchern bepflanzen lassen, können auch diese Kosten die Steuerlast mindern.

Auch hier sind 20 Prozent der gesamten Brutto-Aufwendungen abzugsfähig, maximal 4.000 Euro pro Jahr.

So füllst du den Steuervordruck aus – mit haushaltsnahen Dienstleistungen Steuern sparen

Dienstleistungen im eigenen Haushalt kannst du als Steuerermäßigungen geltend machen. Direkt von der Steuer werden 20 Prozent abgezogen. Sie schmälern nicht etwa das zu versteuernde Einkommen, sondern sie werden direkt von deiner Steuerlast abgezogen – und das ist eine enorme Ersparnis.

Die Felder für haushaltsnahe Dienstleistungen findest du ab Zeile 69 des Mantelbogens zur Einkommensteuer.

Und Zeile 69: Hier trägst du die jährlichen Ausgaben für den Minijobber ein, dem du für private haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 450 Euro im Monat bezahlst.

Die Zeile 70: Zahlst du deiner Haushaltshilfe ein Einkommen über 450 Euro im Monat, ist diese Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Das gezahlte Brutto-Jahreseinkommen steht in Zeile 70.

Zeile 71: Alle haushaltsnahen Zahlungen an Personen, die weder Minijobber noch bei dir angestellt sind, trägst du in Zeile 71 des Mantelbogens zur Einkommensteuererklärung ein.

Dies können Firmen oder Selbstständige sein, aber auch das freundliche Nachbarskind, das für dich einkaufen geht vorausgesetzt die Zahlung erscheint auf deinem Bankauszug.

Hier trägst du also auch den relevanten Teil deiner Umzugskosten ein. Werden Reinigungskosten beim Umzug in der neuen oder alten Wohnung fällig oder bezahlst du deine Helfer für das Tragen der Möbelkisten, steht hier der abziehbare Teil der Umzugskosten (20 Prozent inkl. der Mehrwertsteuer. Auch den Lohn für den Fahrer des Umzugs-Lkw kannst du absetzen.

Zeile 72: Jährliche Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen.

Zeile 73: Hier erscheinen deine Renovierungskosten beim Umzug. Was in der alten Wohnung zu erledigen war und was du in deiner neuen Wohnung reparieren oder ändern lässt, trägst du hier ein.

Alle Beträge müssen im Jahr der Steuererklärung ausgezahlt worden sein. Wann die Arbeiten tatsächlich erledigt wurden, spielt keine Rolle. Renovierungen, Installationen, Malerarbeiten, neuer Fußboden – den Lohn und die Fahrtkosten für den Handwerker kannst du hier absetzen.

Anerkannt oder nicht, wir bringen Klarheit ins Kostendickicht beim Umzug

Zu den Handwerkerleistungen bei den steuerlich relevanten Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen gehören die Renovierung des Bades, eine Reparatur von Haushaltsgegenständen, wie etwa der Austausch von defekten Lichtschaltern oder der defekte Staubsauger sowie Malerarbeiten und Reparaturen an Wänden, Holzwerk, Türen, Fenstern, der Türklingel oder Haussprechanlage.

Doch kannst du bei den Renovierungskosten nur den Arbeitslohn einschließlich der anteiligen Umsatzsteuer absetzen.

Haushaltsnah und damit abzugsfähig sind auch andere Dienstleistungen wie

  • Geringfügige Beschäftigung per Minijob
  • Pflichtversicherte Beschäftigung über 450 Euro
  • Dienstleistungen von Selbständigen

Dazu gehören auch ambulante Pflegedienste oder eine Heimpflege. Hast du dir beim selbstorganisierten Umzug den Arm gebrochen, darfst du die ambulante Pflegekraft in deiner neuen Wohnung anteilig absetzen.

Auch eine Haushaltshilfe, die Putzfrau, Gartenpflege und Babysitter sind abzugsfähig – vorausgesetzt, du hast sie nicht bar gezahlt. Zahle den Babysitter mit Paypal, dann kannst du den Betrag bei der nächsten Steuererklärung absetzen.

Nicht abzugsfähig – was nicht sein kann und nicht sein darf

Abzugsfähig sind nur Lohnkosten sprich, die Entgelte für die Leistung. Dazu gehört auch Mehrwertsteuer, sofern sie in Rechnung gestellt wurde. Dein Babysitter oder dein privater Umzugshelfer werden vermutlich keine Umsatzsteuer vereinnahmen. Definitiv nicht abzugsfähig sind die Material- und Warenkosten.

Wird beispielsweise ein Umzugsfahrzeug gemietet, ist der Fahrer abzugsfähig, nicht aber die Fahrzeugmiete oder die Tankfüllung auf der Umzugsstrecke.

  • Nicht abzugsfähig sind Material und Warenkosten und dazu gehören auch, was der Handwerker kauft oder in seiner eigenen Werkstatt anfertigt. Nur die Leistungen, die in deinem Haushalt erbracht worden sind, kannst du absetzen.
  • Architekten und Gutachter sind nicht abzugsfähig. Auch wenn ein Gartenarchitekt die Planung deines Gartens übernimmt, sind lediglich die Handwerkskosten für den Gärtner abzugsfähig; Gesetz ist Gesetz.
  • Leistungen, die mit öffentlichen Förderungen unterstützt werden (z.B. mit KfW-Darlehen oder steuerfreien Zuschüssen) dürfen nicht angesetzt werden.
  • Alle Leistungen rund um einen Neubau sind nicht abzugsfähig. Die abzugsfähigen Kosten dürfen lediglich in deinem bereits vorhandenen Haushalt entstanden sein.

Deine eigene Immobilie – so sparst du bei Umzug und Renovierung

Steuerabzüge kannst du natürlich auch für deine selbstgenutzte Immobilie geltend machen. Ziehst du von der Mietwohnung in deine eigenen vier Wände, kommen unter Umständen höhere Kosten auf dich zu:

Du möchtest die Fenster ersetzen, die 50er Jahre Türen passen nicht zur Einrichtung oder die Heizung muss erneuert werden. Informiere dich zu günstigen Fördermitteln, wenn es um Modernisierungen geht.

Für alles andere kannst du die Lohnkosten der Handwerkerrechnungen geltend machen – und natürlich auch die Lohnzahlungen an die Haushaltshilfe in deiner neuen Immobilie im Grünen.

Vermiete deine Wohnung und spare bei der Instandhaltung

Bist du Vermieter, musst du deine Mieteinnahmen dem Finanzamt offenlegen. Dazu nutzt du die Anlage zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Erzielst du Einnahmen, kannst du natürlich auch deine Ausgaben abziehen. Versteuern musst du nur deinen Gewinn aus der Vermietung und Verpachtung.

Hast du im Laufe des Jahres mehr in die Renovierung der Immobilie gesteckt, machst du unter Umständen sogar einen Verlust.

Dieser Verlust kann wiederum deine Einkünfte aus deinem Angestelltenverhältnis (Werbungskosten aus Nicht selbständiger Arbeit) schmälern und du zahlst am Ende des Jahres weniger Steuern.

Beim Abzug der Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung gilt die 20 Prozent-Regel nicht. Diese Kosten kannst du in vollem Umfang abziehen dazu ein Beispiel:

Deine Einnahmen für die Wohnung betragen 12 x 500 € Monatsmiete = 6.000 € Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Die laufenden Kosten für die Immobilien betragen jährlich 1.000 €.

Im laufenden Kalenderjahr hast du die Böden in der Wohnung renoviert Kostenpunkt 2.000 €. Zu versteuern hast du demnach 6.000 € w./. 1.000 € ./. 2.000 € = 3.000 € als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Tipps für das Sparen bei den Umzugskosten

Drücke deine Renovierungskosten, denn nicht immer muss der Handwerker beauftragt werden und einige der kleineren Schönheitsreparaturen erledigst du selbst.

Auch Freunde können helfen und du kannst sie abzugsfähig bezahlen. Denke an die Bankauszüge, die das Finanzamt bei dir Anfordern darf. Kannst du sie nicht vorliegen, wird deine haushaltsnahe Ausgabe möglicherweise gestrichen.

Bei allem Selbst Engagement hapert es letztlich doch an Zeit, denn zum Umzugstermin wird es meist eng. Frage deinen Arbeitgeber, ob er dir für einen Sonderurlaub für den Umzug gewährt. Das schafft dir 2 bis 3 Tage Spielraum, um auch auf dem letzten Drücker noch Wichtiges zu erledigen.

Vielleicht zahlt dein Arbeitgeber dir eine Umzugsbeihilfe oder das Sozialamt bzw. das Arbeitsamt springen finanziell ein.

Definitiv sparen kannst du, wenn du dein Umzugsgut durchdacht planst. Was darf in den Sperrmüll? und was muss unbedingt beim Einzug mit dabei sein? Passt nicht alles in das Umzugsfahrzeug, kannst du vorübergehend die weniger wichtigen Möbel auch einlagern z.B in Berlin.

Sobald Zeit und Platz in einem unserer Beiladung ist, schicken wir dir die Sachen nach. Plane frühzeitig deinen Umzug und sammele alle Belege auch die kleineren Beträge für das Verpackungsmaterial und die Umzugskartons.