Wohnung kündigen oder Mietvertrag mit Muster-PDF Kündigung der Wohnung eine große Veränderung im Leben steht bevor: Eine neue berufliche Herausforderung in einer anderen Stadt oder der nächste Lebensabschnitt können Gründe für den Umzug in eine neue Wohnung sein.
Damit der Wohnungswechsel reibungslos gelingt, ist die alte Bleibe form- und fristgerecht zu kündigen. Dieser Umzugsratgeber soll für die Kündigung einer Wohnung als Vorlage dienen.
Ein Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung!
Dieser Ratgeber informiert dich allgemein über das Thema. Bei individuellen Problemkonstellationen und Rechtsstreitigkeiten empfehlen wir eine Rechtsberatung.
Das erwartet dich in diesem Artikel:
- Wann kannst du ausziehen?
- Die gesetzliche Kündigungsfrist
- Unbefristeter Vertrag
- Befristeter Vertrag
- Vertrag mit Kündigungsverzicht
- Untermietvertrag
- Fristlose Kündigung
- Änderung der Kündigungsfristen
- Wie berechne ich die Frist?
- Berechnungsbeispiel
- Vorsicht Falle!
- Welche Angaben gehören in das Kündigungsschreiben?
- Schriftform
- Unterschriften
- Beantworte die W-Fragen!
- Wie wird die Kündigung wirksam?
- Was ist bei der Zustellung zu beachten?
- Welche Zustellungsart ist geeignet?
- Zum Abschluss: Hast du an alles gedacht?
Wann kannst du ausziehen?
Ob dir ein Kündigungsrecht zusteht und wann du aus der alten Wohnung ausziehen kannst, beantwortet ein Blick in den Vertrag.
Wichtig: Du kündigst keine Wohnung, sondern einen Mietvertrag. Dieser Hinweis erscheint auf den ersten Blick kleinlich, aber mit klaren Formulierungen zeigst du dem Vermieter, dass du deine Hausaufgaben gemacht hast und er dich ernstnehmen muss.
Die gesetzliche Kündigungsfrist
Wurde im Mietvertrag keine Vereinbarung zur Frist getroffen, greift die gesetzliche Kündigungsfrist. Diese beträgt für den Mieter drei Monate.
Nur in Ausnahmefällen steht dir eine fristlose Kündigung zu.
Unbefristeter Vertrag
Dies ist der Standard-Mietvertrag: Hier gilt die dreimonatige Kündigungsfrist, es sei denn, du hast mit dem Vermieter eine kürzere Frist vereinbart.
Befristeter Vertrag
In diesem Fall steht dir kein Kündigungsrecht zu. Geduld bis zum Ende der Befristung ist gefragt. Prüfe, ob im Vertrag die Begründung für die Befristung fehlt. Das wäre ein Formfehler und für dich gilt doch die gesetzliche Kündigungsfrist.
Vertrag mit Kündigungsverzicht
Manchmal soll ein Mietvertrag zwar unbefristet sein, aber die Kündigung ist bis zum Ablauf eines bestimmten Termins ausgeschlossen. Es wurde dann im Vertrag ein Kündigungsverzicht oder ein Kündigungsausschluss vereinbart.
Der Zeitraum des Ausschlusses beträgt maximal 4 Jahre. Wohnst du bei Vorliegen eines solchen Mietvertrages schon länger in der Wohnung, gilt die für diesen Fall vereinbarte Kündigungsfrist. Im Zweifel greift die gesetzliche Frist.
Untermietvertrag
Hast du ein Zimmer in einer Wohnung oder Wohngemeinschaft gemietet? Hier gelten besondere Regelungen. Kündigungsfristen können unter bestimmten Voraussetzungen viel kürzer ausfallen. Das solltest du abklären.
Fristlose Kündigung
Nur am Rande wird diese Form der Kündigung erwähnt, da als Voraussetzung schwerwiegende Gründe vorliegen müssen.
Dazu zählt beispielsweise, wenn deine Wohnung Mängel aufweist, die zu einer Unbewohnbarkeit führen.
Änderung der Kündigungsfristen
Du hast festgestellt, dass deine Kündigungsfrist zu lang ist und der weiteren Lebensplanung im Wege steht? Das ist kein Grund zur Panik.
Der Vermieter hat zwar einen vertraglichen Anspruch auf Einhaltung der Frist, aber bestehen muss er nicht darauf.
Was sollte er gegen eine vorzeitige Auflösung des Mietvertrages haben, wenn du ihm einen geeigneten Nachfolger für die Wohnung präsentierst?
Hier kannst du einen Nachmieter suchen!
Angesichts der aktuellen Lage am Wohnungsmarkt sind viele Vermieter gnädig gestimmt, wenn du vorzeitig ausziehst.
Die Nachfrage ist hoch, ein neuer Mieter für die Wohnung ist schnell gefunden, und die Miete kann auch noch erhöht werden.
Ein offenes Gespräch kann helfen. Absprachen, die von der ursprünglichen Vereinbarung im Vertrag abweichen, sollten dann zur Sicherheit schriftlich festgehalten werden. Erinnerungen an ein Gespräch können später sehr unterschiedlich ausfallen.
Wie berechne ich die Frist?
Jetzt weißt du noch immer nicht, wann dein Vertrag endet. Dafür ist zu klären, wann die Frist zu laufen beginnt.
Kündige also vorausschauend, denn nur ein Tag Verspätung kann die Mietdauer um einen weiteren Monat verlängern.
Wenn dem Vermieter die Kündigung bis zum dritten Werktag zugeht, wird dieser Monat bei der Fristberechnung berücksichtigt.
Berechnungsbeispiel
Deine Kündigung geht beim Vermieter bis Mittwoch, den 4. Juni ein. Jetzt zählt der Monat Juni zur dreimonatigen Kündigungsfrist dazu und der Mietvertrag endet mit Ablauf des Monats August.
Reichst du die Kündigung nur einen Tag später ein, musst du einen ganzen weiteren Monat mit dem Auszug warten.
Vorsicht Falle!
Der Samstag zählt bei der Berechnung der Frist als Werktag!
Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn der Vermieter über die Kündigung nachweisbar informiert wurde.
Welche Angaben gehören in das Kündigungsschreiben?
Du hast schon eine wichtige Hürde auf dem Weg zur wirksamen Kündigung deines Mietvertrages genommen, denn du weißt nun, wann du aus der Wohnung ausziehst.
Bevor du dich an die Umzugsplanung machst, solltest du ein wasserdichtes Kündigungsschreiben erstellen.
Schriftform
Die Kündigung eines Vertrages erfolgt in Briefform. Von einer Kündigung per E-Mail oder WhatsApp solltest du die Finger lassen.
Der Grund ist einfach: So befindet sich deine Original-Unterschrift auf dem Dokument. Denke auch daran, eine Zweitausfertigung des Schreibens in deinen Unterlagen aufzubewahren.
Unterschriften
Apropos Unterschrift: Achte darauf, dass alle Personen, die den Vertrag als Mieter unterschrieben haben, jetzt auch mit Original-Unterschrift kündigen. Damit hast du bereits einen ganz wichtigen Punkt beachtet.
Aber in dein Schreiben gehören noch andere wichtige Punkte.
Beantworte dir die W-Fragen!
Rufe dir nachfolgende W-Fragen beim Verfassen des Schreibens in Erinnerung, damit du keine Angaben vergisst: WER, WEM, WAS, WANN, WIE!
WER kündigt?
Die Mieter, die den Vertrag unterschrieben haben, sind namentlich, idealerweise in einem Briefkopf mit Namen und Anschrift, zu erwähnen. Auch die Angabe einer Telefonnummer ist empfehlenswert, damit Fragen des Vermieters schnell geklärt werden können.
WEM wird gekündigt?
Dem Vermieter, klar. Aber wer genau ist das? Hier ist der Vertragspartner namentlich und mit Anschrift zu erwähnen.
Handelt es sich bei dem Vermieter nicht um eine Person, sondern um eine Firma, dann gehört in die Namensbezeichnung auch die Rechtsform (z.B. GmbH oder AG). Es ist ausreichend, diese Angaben im Brief ganz ausführlich oben im Anschriftenfeld zu erwähnen.
WAS wird gekündigt?
Denk dran: Der Mietvertrag und nicht die Wohnung wird gekündigt! Also formuliere das auch so.
Wenn deine Wohnung eine von vielen eines großen Wohnungsunternehmens ist, kann die Zuordnung durch den Sachbearbeiter schwerfallen.
Darum bestimme den Vertrag durch Angabe des Datums der letzten Vertragsunterschrift und durch genaue Bezeichnung der Wohnung, um die es hier geht.
Tipp: Wirf einen Blick in den bisher geführten Schriftverkehr mit dem Vermieter, beispielsweise die letzten Abrechnungsunterlagen.
Dort findest du garantiert Angaben wie Vertragsnummer oder die Nummer der Wohnung.
Zu WANN wird gekündigt?
Erwähne nochmals, dass du den Vertrag fristgerecht zu dem ermittelten Auszugstermin kündigst. Nenne ausdrücklich dieses Datum, damit keine Missverständnisse entstehen.
Für den Fall, dass du dich beim Termin verrechnet hast oder der Vermieter das Schreiben zu spät erhält, solltest du die Formulierung aufnehmen, dass dann ersatzweise zum nächstmöglichen Termin gekündigt wird.
Dazu gehört auch der Übergabetermin der Wohnung. Damit kannst du dich aber auch später beschäftigen. Das wird Teil deiner Umzugsplanung.
Es genügt, wenn du im Schreiben darauf hinweist, dich zu einem späteren Zeitpunkt zwecks Übergabetermins mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen.
Dieser Termin gehört auf deine To-Do-Liste. Hier findest du eine Umzugscheckliste.
WIE hat der Vermieter zu reagieren?
Zugegeben, bei dieser Eselsbrücke muss man etwas um die Ecke denken. Die Kündigung ist beim Vermieter fristgerecht eingegangen und wird von ihm akzeptiert.
Schreibe also, was du vom Vermieter erwartest: Dass er innerhalb einer angemessenen Frist den Eingang der Kündigung schriftlich bestätigt.
Es gibt eine W-Frage, die du nicht beantworten musst: das WARUM?
Dein Kündigungsgrund geht den Vermieter nichts an. Hattet ihr bisher ein gutes Verhältnis, kannst du dazu natürlich etwas schreiben. Oder bedanke dich einfach nur für die gute Zusammenarbeit – aber nur wenn das auch stimmt.
Glückwunsch, nun hast du für die Kündigung einer Wohnung eine Vorlage und bist gut vorbereitet. Wenn du dir noch unsicher bist, dann nimm für die Kündigung der Wohnung ein Muster als Orientierung zur Hand. Ein allgemein gehaltenes Schreiben als Muster findest du leicht als Download im Internet.
Wie wird die Mietvertragskündigung wirksam?
Nun hast du also deinen Schriftsatz als Brief mit allen wichtigen Angaben vorliegen und dabei die Fristen im Blick. Jetzt muss es nur noch derjenige erfahren, den es etwas angeht: dein Vermieter. Diesen letzten Schritt bezeichnet man als Zugang.
Die Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Vermieter zugeht. Beachte, dass du im Zweifel später diesen Zugang auch beweisen musst.
Was ist bei der Zustellung zu beachten?
Wenn du den Brief einfach in den Briefkasten des Vermieters wirfst oder in die Post gibst, kannst du die rechtzeitige Kündigung später nicht beweisen, wenn der Vermieter dich nicht mag und dir den rechtzeitigen Zugang nicht bestätigt.
Welche Zustellungsart ist geeignet?
Persönliche Zustellung:
Du könntest den Brief persönlich in Anwesenheit mehrerer rechtsfähiger Zeugen in den Briefkasten des Vermieters werfen oder persönlich übergeben und quittieren lassen. Das ist die finanziell günstigste und sicherste Methode, sofern der Vermieter in der Nähe wohnt.
Zustellung mit der Post “per Einschreiben”:
Du kannst zwischen verschiedenen Formen des Einschreibens auswählen.
Für deine Zwecke sollte im Normalfall das einfache Einschreiben ausreichen.
Hier bestätigt der Zusteller, dass er den Brief in den Postkasten des Vermieters geworfen hat.
Für die fristgerechte Zustellung kommt es darauf an, dass der Vermieter rechtzeitig die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte. Er muss die Kündigung nicht tatsächlich auch noch fristgerecht gelesen haben. Die Voraussetzung ist also erfüllt, wenn der Brief nachweislich rechtzeitig im Postkasten des Vermieters landet.
Beachte aber bei der Zustellung die Postlaufzeit. Plane also zeitlich genügend Luft ein.
Der Form halber sei erwähnt, dass es für die ganz harten Fälle auch noch die Möglichkeit gibt, das Schreiben durch einen Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen.
Zum Abschluss: Hast du wirklich an alles gedacht?
Könnte es sein, dass du nicht nur eine Wohnung angemietet hast? Gibt es da beispielsweise noch einen Abstellraum oder eine Garage?
Diese Räumlichkeiten haben oft einen separaten Vertrag. Vergiss also nicht, auch diesen zu kündigen.
Und wie sieht es mit anderen Verträgen aus, die auf den ersten Blick nichts mit deiner Wohnung zu tun haben?
Muss beispielsweise noch deine Mitgliedschaft im Fitnessstudio vor dem Umzug gekündigt werden? Wir helfen!
Weißt du, wo du dich überall durch die Änderung der Anschrift wegen dein Umzug ummelden? Wir sind dir dabei behilflich.
Und nochmals der Hinweis: Es gibt für die Kündigung einer Wohnung Muster als Download. Zusammen mit deinem Wissen aus diesem Ratgeber wird es jetzt leicht für dich sein, eine Mietvertragskündigung selbst zu erstellen.
Downloads einfach unsere Vorlage für deine Kündigung deiner Wohnung
Wir wünschen dir einen erfolgreichen Umzug und viel Freude mit deiner neuen Wohnung!