6 Tipps, worauf du bei einem Antrag auf den Umzug bei dem Jobcenter und der Begründung achten musst 

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Antrag für den Umzug über das Jobcenter

Kostenloser Antrag für den Umzug über das Jobcenter | PDF | Wenn du Arbeitslosengeld II bezieht und umziehen möchtest oder musst, ist in nahezu jedem Fall die Unterstützung des Jobcenters erforderlich. Denn die Kosten für einen Wohnungswechsel können schnell sehr hoch ausfallen.

Das gilt nicht nur für Umzüge selbst, sondern gegebenenfalls auch für eine Renovierung oder die Anschaffung einer Erstausstattung.

WICHTIG: Ohne Antrag keine Kostenübernahme!

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Wir geben dir 6 Tipps, worauf du bei einem Antrag auf Umzug bei dem Jobcenter und der Begründung achten musst plus ein Musteranträge als PDF.

Das erwartet dich in unserem Artikel:

Antrag auf Umzug Jobcenter: Welche Begründung wird akzeptiert?

Als Hartz-4-Empfänger kannst du deine Wohnung nur bedingt frei wählen. Aus diesem Grund ist es schwer als Hartz-4-Empfänger eine Wohnung zu finden.

Ist sie zu groß beziehungsweise zu teuer kann das Jobcenter verlangen, dass eine angemessene Wohnung gewählt wird.

Was als angemessen gilt, entscheidet das jeweilige Jobcenter.

Die Umzugskosten für diesen Wohnungswechsel werden von dem Amt getragen.

Dazu zählen übrigens nicht nur die Ausgaben für den Transport der Möbel, sondern auch bereits bei der Wohnraumbeschaffung stehen dir Gelder zu.

So beispielsweise für das Einstellen von Wohnungsgesuchen oder die Kosten für einen Makler, wenn auf anderem Wege keine geeignete Wohnung gefunden werden kann und ein Umzug von Berlin nach Rostock notwendig ist.

Antrag auf Umzug bei dem Jobcenter

Hinzu kommt noch, dass du bei einer Reduzierung der Ausstattung in der neuen Wohnung einen Antrag auf Erstausstattung stellen kannst.

Das gilt beispielsweise dann, wenn du bisher eine Einbauküche hattest, die Waschmaschine im Haus nutzen konntest oder die Wohnung bereits möbliert bezogen hast – das in der neuen Wohnung aber nicht mehr möglich oder gegeben ist.

Natürlich kann ein Antrag auf Umzug bei dem Jobcenter auch eine Begründung haben, die von der persönlichen Lebenssituation abhängig ist und nicht vom Amt vorgegeben wird.

Um eine Umzugsgenehmigung und Beihilfe bei den Umzugskosten zu erhalten, muss es sich jedoch um einen triftigen Grund handeln.

Bewilligt wird ein Antrag auf Umzug in der Regel in den folgenden Fällen:

  • gesundheitliche Einschränkungen: Durch Verletzungen oder Krankheit kann sich die aktuelle Wohnung als ungeeignet erweisen. Das gilt beispielsweise bei reduzierter Mobilität in Häusern und Wohnungen, die nicht barrierefrei sind.
  • Familienzuwachs: Liegt eine Schwangerschaft vor und die alte Wohnung wäre mit Kind zu klein, steht dir mehr Wohnraum zu. 
  • Scheidung: Kommt es zu einer Scheidung oder Trennung vom Partner, steht in der Regel ein oder gar zwei Wohnungswechsel an. Da Möbel und sonstiger Besitz ebenfalls aufgeteilt werden müssen, kann neben der Übernahme der Umzugskosten auch ein Antrag auf Erstausstattung gestellt werden.
  • Jobaussichten: Bieten sich dir in einer anderen Stadt oder gar in einem anderen Bundesland bessere Aussichten auf eine Ausbildung oder Anstellung und kannst du diese höheren Chancen belegen, steht der Umzugsgenehmigung in der Regel nichts im Wege.
  • pflegebedürftige Angehörige: Ist ein Familienmitglied pflegebedürftig und du kommst als pflegender Angehöriger in Frage, wird eine Genehmigung für den Transport häufig problemlos erteilt. Voraussetzung ist allerdings, dass die tägliche Fahrt zu dem Pflegebedürftigen aufgrund der Entfernung unzumutbar ist.
  • Zustand der Wohnung: notwendiger Umzug durch Wasserschaden, Schimmel, kaputte Leitungen, undichte Fenster – wenn deine aktuelle Wohnung ohne dein Verschulden unbewohnbar ist, kannst du einen Antrag auf Umzugskosten bei dem Jobcenter mit dieser Begründung stellen. Ratsam ist es hierbei, die Schäden so gut wie möglich zu dokumentieren, den Vermieter frühzeitig und wiederholt über die Schäden zu informieren und bestenfalls auch Nachbarn mit ähnlichen Problemen anzuführen.
  • Kündigung durch Vermieter: Bei einer unverschuldeten Kündigung durch den Vermieter – wenn dieser zum Beispiel Eigenbedarf anführt – erfolgt die Genehmigung für die Umzüge meist problemlos.

Auch wenn der Antrag auf Umzug bei dem Jobcenter mit einer Begründung gestellt wird, die ohne Schwierigkeiten akzeptiert wird, muss dabei auf das richtige Vorgehen geachtet werden. Andernfalls könnten dir Zuschüsse entgehen und nicht alle Kosten von dem Jobcenter übernommen werden.

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Vor dem Umzug: Was musst du alles beachten?

Bevor der Umzug geplant werden kann, solltest du auf einige Faktoren achten. Dazu gehören unter anderem die folgenden Tipps:

  • So zeitig wie möglich: In erster Linie ist wichtig, dass der Antrag auf Umzug bei dem Jobcenter mit der Begründung so frühzeitig wie möglich eingereicht wird.
  • Die Bearbeitungszeiten können sich erheblich unterscheiden und zusätzlich verzögern, wenn beispielsweise Dokumente zum Nachweis fehlen.
  • Bewilligung abwarten: Bevor die Planung für den Wohnungswechsel beginnt, solltest du auf die schriftlich erteilte Genehmigung durch das Jobcenter warten. Sind deine Aussichten aufgrund der Begründung gut, kannst du dich bereits auf Wohnungssuche begeben. Dokumentiere dabei alle Kontaktdaten zu Maklern, Vermietern und anderen Gesprächspartnern. Nachweise über Wohnungsbesichtigungen und andere Bemühungen deinerseits, einen angemessenen Wohnraum zu finden, sollten ebenfalls vorhanden sein.
  • Alle notwendigen Dokumente und Beweise bereithalten: Neuer Mietvertrag, vom Vermieter ausgestellte Kündigung der alten Wohnung, Nachweise von Schäden in der Wohnung, medizinische Gutachten, neuer Arbeitsvertrag – was auch immer der Grund für den Antrag auf Umzugskosten ist, er muss belegbar sein. Die Zeit von der Antragstellung bis zur Genehmigung lässt sich erheblich verkürzen, wenn die erforderlichen Dokumente dem Antrag direkt beigelegt werden.
  • Nichts unterzeichnen: Du hast endlich deine Traumwohnung gefunden und möchtest den Mietvertrag am besten sofort unterschreiben? Das ist verständlich, jedoch auch gefährlich. Denn ohne die Genehmigung des Jobcenters einen Mietvertrag abzuschließen bedeutet, dass eine Kostenübernahme verweigert werden kann. Der neue Mietvertrag muss in jedem Fall vor dem Unterzeichnen im Jobcenter vorgelegt und überprüft werden. Erst wenn eine Zusage vorliegt, darf der Abschluss erfolgen.

Weitere Punkte die du beachten solltest

  • Preise vergleichen: Ob Miete, Nebenkosten, Kaution, Kosten für den Umzug oder ein Umzugsunternehmen Berlin – die Chancen für die Übernahme der Umzugskosten durch das Jobcenter beziehungsweise von finanziellen Zuschüssen erhöhen sich, wenn du bereits Angebote und Preise vergleichst und diese dokumentiert vorliegt.
  • über aktuellen Mietspiegel informieren: Leider liegen Jobcentern häufig veraltete Mietspiegel vor. Das heißt, die Mietpreise beziehungsweise Quadratmeterpreise, die als angemessen gelten, existieren auf dem Markt nicht mehr. Stattdessen sind die aktuellen Mieten deutlich höher, wodurch es zum einen erheblich erschwert wird, eine angemessene Wohnung zu finden.
  • Zum anderen kann der Antrag abgewiesen werden, da selbst die kostengünstigste Wohnung aufgrund der veralteten Angaben als unangemessen teuer gilt. Eine Möglichkeit dieses Problem zu lösen besteht jedoch, wenn du dich selbst über den Mietspiegel informierst und die Resultate sowie sämtliche Inserate deinem Antrag beifügst. Hierdurch zeigst du einerseits, dass du wirtschaftlich vorgehst. Andererseits kann durch den aktuellen Mietspiegel der jeweiligen Region klar gemacht werden, dass keine bessere Option besteht.

Welche Umzugskosten werden übernommen?

Im Normalfall werden nach der Genehmigung die grundlegenden Kosten übernommen. Zu ihnen gehören beispielsweise:

  • Verpackungsmaterial, wie Umzugskarton und Schutzmaterial
  • Miete für einen Möbeltaxi in Berlin in der entsprechender Größe
  • gegebenenfalls eine Pauschale für Umzugshelfer oder Möbellift
  • Material für Renovierungsarbeiten oder Fachkräfte 
  • eventuell notwendige Anschaffungen / Erstausstattung

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In welcher Höhe und ob die Kosten getragen werden, wird allerdings individuell berechnet. Ziehst du beispielsweise aus einer 2-Raum-Wohnung in eine 1-Raum-Wohnung ein Haus weiter, wird die bewilligte Gesamtsumme deutlich geringer ausfallen als bei einem Umzug an das andere Ende der Stadt oder gar in ein anderes Bundesland, beispielsweise für einen Umzug von Berlin nach Leipzig oder ein Umzug von Berlin nach Dortmund.

Um die Umzugsfirma mit dem Antrag finanzieren zu können, musst du bereits im Vorfeld möglichst genau planen. Durch Kostenvoranschläge und das Einholen von Umzugsangebote kannst du die beste Option finden.

Dem jeweils zuständigen Jobcenter sollen jeweils drei Angebote vorgelegt werden. Im Normalfall wird natürlich der Anbieter gewählt, der am kostengünstigsten ist.

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Kostenübernahme für ein Umzugsunternehmen Berlin – wann und wie ist sie möglich?

Das Jobcenter zahlt nicht in jedem Fall ein Umzugsunternehmen.

Diese Kosten werden nur übernommen, wenn außergewöhnliche Gründe vorliegen und der Transport nicht selbstständig durchgeführt werden kann.

6 Tipps: Mögliche Ursachen hierfür sind beispielsweise:

  1. gesundheitliche Einschränkungen: Bei Krankheit, Behinderungen oder durch Verletzungen bedingte Einschränkung der Mobilität kann mit dem Antrag bei einem Jobcenter auch die Begründung für die Notwendigkeit eines Umzugsfirma dargebracht werden. Notwendig sind dann aber auch entsprechende Belege von Ärzten, der Krankenkasse oder Pflegekasse aus denen klar hervorgeht, dass der Umzug nicht selbst organisiert und durchgeführt werden kann.  
  2. unzumutbare Belastung: Schwangerschaft, psychologische Probleme oder fehlende Helfer können einer schier unzumutbaren Belastung werden lassen. Allein Schränke schwere Haushaltsgeräte zu tragen ist nicht jedem möglich. Zumindest bezahlte Helfer sind in diesen Fällen angeraten.
  3. Alter: Mit fortschreitendem Alter sinkt die Kraft und das Risiko für Verletzungen nimmt zu. Ein Umzug mit schweren Möbeln und ohne entsprechende Hilfe stellt dann eine enorme Belastung dar oder kann nicht mehr durchgeführt werden.
  4. Eingliederung in Arbeit: Wenn eine neue Stelle oder Ausbildung in Aussicht steht beziehungsweise angetreten werden soll, ist Zeit oftmals Mangelware. Einen Umzug in eine neue Stadt neben dem Anfang der neuen Herausforderung zu bewältigen, ist daher oftmals nicht möglich. Auch in einem solchen Härtefall kann die Kosten für ein Umzugsunternehmen bewilligen und übernehmen. Dieser Option ist ebenfalls verfügbar, sollte ein Umzug nach England notwendig sein.
  5. fehlender Führerschein: Einen Transporter zu mieten ist nach dem erfolgreichen Antrag auf Umzugskosten bei dem Jobcenter mit Begründung meist problemlos möglich. Was aber, wenn kein Führerschein vorliegt und Helfer mit Führerschein ebenfalls nicht vorhanden sind? In diesen Fällen kann die anteilige Bezahlung der Kosten vom Jobcenter übernommen werden, um einen Mietwagen samt Fahrer nutzen zu können.
  6. Entfernung: Bei einem Umzug über eine sehr große Entfernung, wie zum Beispiel ein Umzug Berlin Dresden, kannst du als Hartz-4-Empfänger ebenfalls einen Antrag auf Unterstützung stellen. Das ist sinnvoll, da der gemietete Transporter aufgrund der weiteren Strecke entsprechend teurer ausfällt und die Fahrt oftmals nicht von einer Person allein bestritten werden kann. Hinzu kommt, dass sowohl am alten als auch am neuen Wohnort Helfer benötigt werden, die ebenfalls meist nicht kostenfrei sind.

Tipps, wie du die Umzugskosten zurückerstattet bekommst

Tipps: Versuche deinen Transport so schnell und so günstig wie möglich zu organisieren und lass dir sämtliche Kosten bereits im Vorfeld bewilligen. Dann stehen die Chancen am besten, dass der finanzielle Aufwand für den Wechsel des Wohnortes vollständig von dem Jobcenter übernommen wird und du nicht an anderer Stelle (noch mehr) sparen musst.

Umzugsgenehmigung für Personen unter 25 Jahren

Bei Personen unter 25 Jahren gestaltet sich Umzüge Hartz-4-Empfänger schwieriger. Zwar können auch sie bei einen Antrag auf Umzug beim Jobcenter mit Begründung stellen, es muss sich bei dem Grund jedoch um eine schwerwiegende Situation handeln. Denn, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sieht das Gesetz eine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern vor, sofern der Betreffende Hartz 4 empfängt.

Ein Umzug darf daher keinesfalls ohne vorherige Genehmigung des Jobcenters erfolgen. Andernfalls könnten sämtliche Leistungen entfallen. Schwerwiegende und einem Umzug rechtfertigende Gründe sind unter anderem:

  • erforderlicher Umzug zur (Wieder-) Eingliederung in den Arbeitsmarkt, beispielsweise durch Ausbildungsplatz oder Anstellung
  • unzumutbare soziale Gründe, aufgrund derer ein Zusammenwohnen mit den Eltern oder einem Elternteil nicht möglich ist und Gefahren birgt, wie zum Beispiel bei Suchterkrankungen, psychischen Erkrankungen oder körperlicher Gewalt
  • der Eltern an anderen Ort
  • unzumutbare Fahrtzeiten
  • gestörte oder nicht vorhandene Eltern-Kind-Beziehung
  • Heirat und damit verbunden mit dem Partner
  • Schwangerschaft
  • Betreuung eines Kindes bis zum vollendeten 6. Lebensjahr

Auch dann sollte jedoch immer im Vorfeld ein Antrag auf Umzug bei dem Jobcenter mit der Begründung gestellt werden, um die bezogenen Leistungen nicht zu gefährden.

Tipps: Die Einschränkungen betreffen zu einem großen Teil den Erstauszug. Hat der Arbeitslosengeld-II-Empfänger zuvor bereits in einer eigenen Wohnung gelebt, ist ein Rückzug zu den Eltern aufgrund der Platzverhältnisse nicht möglich und kann durch diese auch keine finanzielle Unterstützung erfolgen, wird ein Umzug in eine angemessene Wohnung meist problemlos bewilligt.

Bezahlt das Jobcenter die Mietkaution?

Eine der größten Ausgaben bei einem Umzug Antrag ist die Mietkaution. Sie wird in der Regel als zinsfreies Darlehen genehmigt und wird mit zehn Prozent des monatlichen Regelbedarfs zurückgezahlt, wenn diese finanzielle Belastung vom Bezugsempfänger wieder problemlos getragen werden kann. Es ist empfehlenswert dafür ein Musterschreiben für den Antrag auf Übernahme einer Mietkaution durch das Jobcenter zu nutzen.

Was, wenn ein Makler eingeschaltet werden muss?

In einigen Regionen ist es mittlerweile nahezu unmöglich, eine Wohnung ohne einen Makler zu finden. Eine Kostenübernahme ist dennoch eine absolute Ausnahme. Hierfür muss nachgewiesen werden, dass trotz umfassender Bemühungen eine Anmietung von angemessenem Wohnraum ohne das Einschalten eines Maklers nicht möglich ist.

Dokumentiere dafür jedwede Korrespondenz, alle Besichtigungstermine, Gespräche mit Vermietern und Maklern sowie sämtliche Inserate, die angemessenen Wohnraum bieten.

Wie kann ich einen Antrag auf Umzug bei dem Jobcenter mit Begründung stellen?

Einige Jobcenter bieten hierfür ein Formular beziehungsweise ein Muster als pdf auf ihrer Internetseite an. Ist es nicht möglich, das Formular im pdf-Format zu öffnen und zu bearbeiten, kann der Antrag auch direkt im Jobcenter erfragt werden.

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Nach dem Ausfüllen und Beilegen der entsprechenden Dokumente und Unterlagen, wird der Antrag auf Umzug bei dem Jobcenter mit Begründung und Nachweisen eingereicht. Der Vorgang ist also ausgesprochen einfach.

Die Bearbeitungszeiten können jedoch stark unterschiedlich ausfallen.